420/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Durchführung der Zentralmatura durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen
BEGRÜNDUNG
Die „Pleiten, Pech und Pannenserie“[1] bei der heurigen standardisierten Reife- und Diplomprüfung hat gezeigt, dass die Durchführung hoheitlicher Aufgaben (und eine solche ist die Reifeprüfung) nicht an externe Institute abgegeben werden darf. Die parteipolitisch besetzen Leitungsfunktionen, mangelnde Kommunikation der Beurteilungsschlüssel, unklare Verantwortung bei der Auswahl von Aufgaben, hoher Zeitdruck bei der Vorbereitung und dadurch verursachte fehlerhafte Testhefte in Mathematik, fehlerhafte Aufgabenstellungen und unnötige Panikmache durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen wegen angeblicher aber tatsächlich nicht vorhandener Datenunsicherheit haben für massive Verunsicherungen der SchülerInnen im Vorfeld und während der schriftlichen Reifeprüfungen gesorgt.
Um zu gewährleisten, dass die Verantwortung für die standardisierte Reife- und Diplomprüfung auch tatsächlich beim Bundesministerium für Bildung und Frauen liegt und nicht auf externe Institute abgewälzt werden kann, muss die Durchführung wieder durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen erfolgen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die standardisierte Reife- und Diplomprüfung spätestens ab dem Schuljahr 2015/16 wieder durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen selbst durchzuführen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.