421/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Für Schulen in freier Trägerschaft (Schulen mit eigenem Organisationsstatut mit rund 6.000 SchülerInnen) sind seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen für 2014 und 2015 deutlich weniger Mittel veranschlagt als 2013. So geht die Förderung für den Verein Alternativschulen (Ansatz 7700 817 92) von 1.486.044 Euro (2013) um 300.000 Euro auf 1.185.000 Euro (2014 und 2015) zurück.

 

In der 2013 ausbezahlten Summe sind jene Förderungen in Höhe von 900.000 Euro nicht enthalten, die das Bundesministerium für Bildung und Frauen für das Schuljahr 2012/13 genehmigt, aber bislang nicht ausbezahlt hat. Die Situation der Waldorfschulen ist ähnlich, hier geht die Förderung von 2.672.796,26 Euro im Jahr 2013 auf nur mehr 2.140.000 Euro in den Jahren 2014 und 2015 zurück.

 

Die Situation für diese Schulen ist in Österreich bereits jetzt prekär. Der Hinweis des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, wonach Alternativschulen in Zukunft für die Tagesbetreuung seitens der Länder Förderungen beantragen können, ist angesichts der Kürzung der Förderungen für Tagesbetreuung seitens des Bundes um 50 Millionen Euro im Jahr 2014 blanker Hohn.

 

Konfessionelle Privatschulen können dank der staatlichen Finanzierung von Personalkosten (6.833 Planstellen laut Stellenplan des Bundes für rund 75.000 SchülerInnen) ihren SchülerInnen den Weiterbestand der Schulen garantieren und sozial gestaffelte Elternbeiträge anbieten. Schulen in freier Trägerschaft dagegen müssen jährlich ums Überleben kämpfen, LehrerInnen in diesen Schulen müssen hohen Idealismus beweisen und eine Bezahlung deutlich unter dem berufsüblichen Niveau hinnehmen, Schulgebäude sowie die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung können häufig nur auf niedrigstem Niveau erhalten werden.


 

Um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin zu „erhalten, Unterstützungsstrukturen aufrecht(zu)erhalten und (zu) verbessern“ (wie im Arbeitsprogramm der Regierung vereinbart) und alternative Schulangebote auch Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien zugänglich zu machen, muss die finanzielle Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen erfolgen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine finanzielle Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft (mit eigenem Organisationsstatut) mit konfessionellen Privatschulen zum Inhalt hat. Ziel ist die Bereitstellung von LehrerInnen im selben Verhältnis wie für konfessionelle Privatschulen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.