423/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend neue Ferienordnung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland sind die Ferien und schulfreien Tage unterschiedlich geregelt. Die schulautonom freien Tage, die Tage des Landespatrons und einige traditionell schulfreie Tage, wie der 2. November und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten, die jedoch generell Arbeitstage sind, stellen Familien vor große organisatorische Herausforderungen.

 

Vor allem wenn Kinder in verschiedene Schulen gehen, kommt es trotz der Bemühungen um Harmonisierung (zwei der schulautonomen Tage werden zentral durch die Landesschulräte vorgegeben) zu Problemen. So stehen Pflichtschulen vier Schulautonome Tage zu, Bundesschulen dagegen haben fünf Tage zur Verfügung. So können Bundesschulen Herbstferien durchführen (etwa rund um die Feiertage Ende Oktober und Anfang November), für PflichtschülerInnen gibt es meist einige längere Wochenenden im Frühjahr.

 

Während die Schulautonomen Tage laut Schulzeitgesetz aus „Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens“ freigegeben werden können, dienten die freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten der Anreise von LehrerInnen und SchülerInnen in die Internatsschulen nach den kirchlichen Feiertagen. Auch die langen Sommerferien sollten zur Zeit ihrer Einführung von den SchülerInnen genutzt werden, um bei der Feldarbeit in Erntezeiten zu helfen. Die Semesterferien – ursprünglich Energieferien – sollten während der Energiekrise die Heizkosten für Schulen eindämmen.

 

Es sind also nicht pädagogische Erwägungen, sondern historische, traditionelle und wirtschaftliche Gründe, die zur aktuellen Ferienordnung geführt haben, mit inzwischen vielfach negativen Folgen. Denn im Gegensatz zu früher hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt, Familien haben andere Bedürfnisse.


 

 

Zudem sprechen vielfach auch pädagogische Überlegungen gegen die bestehende Ferienordnung. Mitunter reißen mehrere schulfreie Tage innerhalb eines Monats große Lücken in die Vermittlung des Unterrichtsstoffes, sodass Eltern von Seiten der Schule aufgefordert werden, die Lücken durch Aufgabenbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit zu übernehmen. Andererseits fordern ExpertInnen immer wieder die Einführung von Herbstferien, um den SchülerInnen eine echte Erholung in der langen Arbeitsphase zwischen Schulbeginn und Weihnachten zu ermöglichen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Neuregelung der Ferienzeiten für Pflichtschulen und Bundesschulen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll folgende Anforderungen erfüllen:

·        Harmonisierung der Ferienregelungen zwischen Pflichtschulen sowie Mittleren und Höheren Schulen

·        Jährliche Herbstferien in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November

·        Zumindest nach Bundesländern einheitlich geregelte schulautonome Tage

·        Angebot einer Betreuung für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Tagen, die reguläre Werktage außerhalb der Ferienzeiten sind (Tag des Landespatrons, 2. November, Dienstage nach Ostern und Pfingsten, schulautonome Tage, Fortbildungstage, …)

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.