425/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Werbungen an Schulen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1997 ist es in Österreich erlaubt, in Schulen zu werben, solange die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Entscheidung über Art und Umfang der Werbung liegt beim jeweiligen Schulleiter/bei der jeweiligen Schulleiterin. Angesichts mangelnder Ressourcenausstattung sind Werbeeinnahmen heute an vielen Schulen willkommen.

 

Unumstritten ist Werbung in Schulen dabei allerdings nicht. Erst jüngst hat das Handelsgericht Wien ein mit Werbungen gepflastertes Gratis-"Mitteilungsheft", das an 800 Volksschulen in Österreich verteilt wurde, nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen aggressiver Geschäftspraktik verboten. Abgewiesen wurde vom Gericht zwar die Klagsforderung, wonach überhaupt keine werbefinanzierten Mitteilungshefte an Volksschulkinder verteilt werden dürfen, in konkreten Fall wurde aber offenbar übertrieben. So waren im "Mitteilungsheft" auf zwanzig von sechzig Seiten Werbeinserate enthalten.

 

Laut VKI würden einzelne Werbeplätze, wie zum Beispiel gebrandete Stundenpläne in Schulheften, um mehrere tausend Euro verkauft werden. Die Inserateneinnahmen des Mitteilungshefts würden so mehr als 90.000 Euro betragen. Die Zielgruppe sei dabei exakt vermessen. Erreicht werden würden nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Lehrer. Ein Werbevertrag sehe laut VKI beispielsweise vor, dass Mitteilungshefte "von Schulen aktiv bestellt und exakt nach Schüleranzahl angeliefert" werden müssten und darüber hinaus „die Hefte als das einzige exklusive Mitteilungsheft geführt werden" müssten.

 

Für die Unternehmen und für Werbeagentur dürfte diese Art der Schulwerbung durchaus gewinnträchtig sein. Ob das auch für die beteiligten Schulen gilt, ist fraglich. Dem Vernehmen nach sollen die Vergütungen für die Schulen eher mäßig ausfallen. Im obigen Fall der Werbung im Mitteilungsheft sollen die Schulen überhaupt kein Entgelt bekommen haben. Die Vergütung beschränkte sich ausschließlich in der kostenlosen Überlassung der Hefte.


Das Ziel, SchülerInnen zu mündigen und reflektierten Persönlichkeiten heranzuziehen, lässt sich in vielen Fällen nur schwer mit dem Interesse der Wirtschaft in Einklang bringen, durch gezielte Werbemaßnahmen bei SchülerInnen Konsumbedürfnisse zu wecken. Wenn die Schulen in Zeiten klammer Kassen nicht auf Werbung verzichten wollen oder können, muss zumindest sichergestellt sein, dass auch den Schulen ein fairer Teil der Werbeeinnahmen gebührt. Bis dato existieren aber keine gesicherten Zahlen über die Höhe der an den Schulen durch Werbung eingenommenen Beträge.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, den Umfang der Werbeverträge zwischen österreichischen Schulen und privatwirtschaftlichen Unternehmen erheben zu lassen. Dabei soll insbesondere die an die Schulen geleisteten Vergütungen mit dem tatsächlichen Werbewert der Leistungen verglichen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.