426/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Globalbudget "Maßnahmen für Behinderte" in jedem Ressort

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und im Jahr 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020“ beschlossen. Die Zuständigkeit für  die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei allen Bundesministerien. Wieviel die einzelnen Ministerien jedoch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention budgetieren, ist derzeit nicht feststellbar.

Ausschließlich für das  Sozialressort ist  in der UG 21 ein Globalbudget „Maßnahmen für Behinderte“ abgebildet. Behindertenpolitik ist jedoch eine Querschnittsmaterie, die alle Ressorts betrifft.

Im Nationalen Aktionsplan heißt es deshalb im ersten Kapitel:

„Die Maßnahmen, die aus künftigen Bundeshaushalten zu finanzieren sind, müssen nach Maßgabe der einzelnen Ressorthaushalte budgetiert werden. Die für die jeweiligen Maßnahmen zuständigen Bundesministerien haben entsprechende Vorkehrungen im Ressortbudget zu treffen.“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf betreffend eine Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes zuzuleiten, wonach für den Bundesvoranschlag eine Beilage über „Maßnahmen für Behinderte“ aller Ressorts gesammelt dargestellt werden muss.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss  vorgeschlagen.