428/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Grundfreibetrag für grenzüberschreitend Beschäftigte und  Auslandspensionsbezieher_innen

 

Im Jahr 2011 waren laut Statistik Austria 40.939 Österreicher_innen als grenzüberschreitende Pendler_innen tätig und erhalten somit ihre Gehälter und spätere Pensionen aus dem Ausland.

Der wesentliche Unterschied zwischen österreichischen und ausländischen Pensions- und Gehaltszahlungen ist, dass diese im Ausland in der Regel in zwölf oder dreizehn Monatsraten ausbezahlt werden. Dieser Auszahlungsmodus führt dazu, dass insbesondere Pensionsbezieher_innen, aber auch viele aktive Grenzgänger_innen wesentlich höhere Steuern bezahlen müssen, als Bezieher_innen einer „österreichischen“ Pension bzw. als im Inland beschäftigte Dienstnehmer_innen, weil betroffene Personen die Begünstigung für Sonderzahlungen (Sechstelbestimmung gem. § 67 Abs 1 EStG) nicht, oder nur teilweise Anspruch nehmen können. Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) werden in Österreich nach Abzug eines Freibetrages und bis zu einem Jahressechstel von EUR 25.000 eben nur mit 6 Prozent (darüber Staffelung bis zu Tarifbesteuerung) pauschal besteuert. Die laufenden Bezüge sind zum normalen Tarif zu versteuern. Generell wäre eine Vereinfachung wünschenswert, die die steuerlichen Begünstigungen der Sonderzahlungen in den allgemeinen Steuertarif miteinbezieht und diese Begünstigungen somit ersetzen würde.

Ob und wann eine solche Einbeziehung der Sonderzahlungen in den allgemeinen Steuertarif erfolgt, ist offen, womit sich aber weiterhin eine Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Auszahlungspraktiken für grenzüberschreitende Pendler_innen ergibt – diese Ungleichbehandlung soll behoben werden. Dazu könnte den Bezieher_innen von ausländischen Pensionen vergleichbar mit der Regelung für die selbstständigen Erwerbstätigen ein Grundfreibetrag, allenfalls kombiniert mit einem Gewinnfreibetrag gewährt werden, womit die Diskriminierung der betroffenen Bürger_innen auf einfache Art und Weise beseitigt wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen Grundfreibetrag, wie ihn auch selbstständig Erwerbstätige erhalten, für Grenzgänger_innen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und Auslandspensionbezieher_innen aus vormaligem Grenzgängerstatus vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.