430/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 21.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für Auslandsdienste
BEGRÜNDUNG
Der Zivildienst ist eine wichtige
innerstaatliche Säule im Gesundheits- und Sozialsystem. Die Verpflichtung
männlicher Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. einen
Wehrersatzdienst zu leisten, ist in Österreich durch den Ausgang der
Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden
Wahlberechtigten bestätigt worden. Dennoch bleiben Kritikpunkte am
Wehrdienst und am Wehrersatzdienst weiterhin bestehen.
Junge Männer leisten nicht nur innerhalb Österreichs ihren Dienst ab,
es besteht auch die Möglichkeit einen 12-monatigen Dienst im Ausland
über eine Entsendeorganisation zu wählen.
Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel
des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung
Österreichs.
Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien
entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des
jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-
Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.
Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung
bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor
Ort an gewaltfreien
Konfliktlösungsmodellen.
Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, die „Auslandsdienste“,
stellen gemäß der Regelung des Zivildienstgesetzes im rechtlichen
Sinn keine besondere Form des ordentlichen Zivildienstes dar. Auslandsdiener
werden nach Ableistung eines Dienstes – entsendet und begleitet von
anerkannten Trägerorganisationen – von der Zivildienstpflicht
befreit. Finanziert werden die Auslandsdienststellen über den
Auslandsdienst-Förderverein, der eine jährliche Subvention von Seiten
des Bundesministeriums für Inneres erhält und ausschließlich
männliche Staatsbürger fördert, die einen Zivildienst ableisten
können.
Diese Förderung variiert pro Jahr und pro Zivildienstleistendem stark, ist
es doch in den letzten Jahren schon zu starken Kürzungen von Seiten des
Innenministeriums gekommen.
Durch die Regelung der Subventionierung des Auslandsdienst-Fördervereins
werden junge Österreicher im Ausland als Dienstleistende abgesichert.
Frauen haben diesbezüglich nur die Möglichkeit über das
Freiwilligengesetz und der Fortzahlung der Familienbeihilfe, falls ein Anspruch
besteht. Das ergibt eine Ungerechtigkeit zwischen engagierten Frauen und
Männern.
Die Volksbefragung war vor allem ein klarer Auftrag an die Bundesregierung,
sich für den Zivildienst und somit auch für den Auslandsdienst
einzusetzen und Reformen in Gang zu bringen. Das Ergebnis der Volksbefragung
ist entsprechend zu berücksichtigen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2014 neue gesetzliche Grundlagen zur organisatorischen Einrichtung und finanziellen Absicherung der Auslandsdienste zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfes sollen die Expertinnen und Experten der Trägerorganisationen eingebunden werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.