430/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für Auslandsdienste

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Zivildienst ist eine wichtige innerstaatliche Säule im Gesundheits- und Sozialsystem. Die Verpflichtung männlicher Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. einen Wehrersatzdienst zu leisten, ist in Österreich durch den Ausgang der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden Wahlberechtigten bestätigt worden. Dennoch bleiben Kritikpunkte am Wehrdienst und am Wehrersatzdienst weiterhin bestehen.

Junge Männer leisten nicht nur innerhalb Österreichs ihren Dienst ab, es besteht auch die Möglichkeit einen 12-monatigen Dienst im Ausland über eine Entsendeorganisation zu wählen.

Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel

des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung

Österreichs.

Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien

entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des

jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-

Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.

Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung

bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor

Ort an gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen.

Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, die „Auslandsdienste“, stellen gemäß der Regelung des Zivildienstgesetzes im rechtlichen Sinn keine besondere Form des ordentlichen Zivildienstes dar. Auslandsdiener werden nach Ableistung eines Dienstes – entsendet und begleitet von anerkannten Trägerorganisationen – von der Zivildienstpflicht befreit. Finanziert werden die Auslandsdienststellen über den Auslandsdienst-Förderverein, der eine jährliche Subvention von Seiten des Bundesministeriums für Inneres erhält und ausschließlich männliche Staatsbürger fördert, die einen Zivildienst ableisten können.


Diese Förderung variiert pro Jahr und pro Zivildienstleistendem stark, ist es doch in den letzten Jahren schon zu starken Kürzungen von Seiten des Innenministeriums gekommen.


Durch die Regelung der Subventionierung des Auslandsdienst-Fördervereins werden junge Österreicher im Ausland als Dienstleistende abgesichert. Frauen haben diesbezüglich nur die Möglichkeit über das Freiwilligengesetz und der Fortzahlung der Familienbeihilfe, falls ein Anspruch besteht. Das ergibt eine Ungerechtigkeit zwischen engagierten Frauen und Männern.


Die Volksbefragung war vor allem ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, sich für den Zivildienst und somit auch für den Auslandsdienst einzusetzen und Reformen in Gang zu bringen. Das Ergebnis der Volksbefragung ist entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2014 neue gesetzliche Grundlagen zur organisatorischen Einrichtung und finanziellen Absicherung der Auslandsdienste zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfes sollen die Expertinnen und Experten der Trägerorganisationen eingebunden werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.