431/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 21.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring
Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur auf der einen Seite, und die Frage der sozial angemessenen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich bestimmt – speziell in Zeiten der Budgeterstellung - die österreichische Kulturpolitik.
Eines steht dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kunst- und Kulturbetrieb intransparent und deren maßgebliche Proponenten von öffentlichen Subventionen und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig. Der Ausweg aus diesem Umstand kann nur eine grundlegende Reform der österreichischen Kunst- und Kulturförderung sein. Das derzeitige Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers“ nach wie vor seine Berechtigung hat, erkennt man anderswo bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, die einen großen Beitrag zur existenziellen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden leisten kann.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit privater Kunst- und Kulturausgaben bewirken“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss beantragt.