432/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Auflösung der Bundestheater-Holding GmbH und Aufsicht über die Bundestheater des BMKKV

 

Die Republik Österreich ist 100%-Eigentümerin der Bundestheater-Holding GmbH und jene wiederum 100%-Eigentümerin der Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und der Wiener Staatsoper GmbH. Alle vier genannten teilen sich gemeinsam (zu unterschiedlichen Anteilen) die Art for Art Theaterservice GmbH zu 100%. Die Republik leistet sich somit eine Bundestheater-Holding GmbH, die jährlich um die 5 Mio. Euro Subvention bekommt, und zuletzt einen Konzern-Bilanzverlust von 22,262 Mio. Euro zu verantworten hatte.

 

Zu den Hauptaufgaben der Bundestheater Holding GmbH zählen ua:

-   das konzernweite Controlling

-   die konzernweite interne Revision und

-   die finanzielle Absicherung der Bühnengesellschaften als Voraussetzung für die Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages

 

Dass diese Aufgaben nur unzureichend erfüllt werden, ist seit dem Desaster rund um das Burgtheater und dessen veröffentlichter Bilanz offensichtlich. Darüber hinaus erhielt der Geschäftsführer der Bundestheater Holding GmbH Dr. Georg Springer 2012 für seine Tätigkeit lt. Einkommensbericht des Rechnungshofes 261.700 Euro, also in etwa das Doppelte des Sektions-Chefs eines Ministeriums.

Die bereits bei ihrer Gründung umstrittene Holding-Konstruktion hat sich somit endgültig ad absurdum geführt und in Zeiten knapper Budgetmittel müssen auch im Kulturbereich die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zum Tragen kommen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Kunst  und  Kultur,  Verfassung  und  öffentlichen  Dienst  werden  aufgefordert,


ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, dass die Bundestheater-Holding GmbH aufgelöst wird, und der Bund die 100%-Eigentümerschaft über die Burgtheater GmbH, die Wiener Staatsoper GmbH, die Volksoper Wien GmbH und die Art for Art Theaterservice GmbH übernimmt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss beantragt.