434/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer, Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Standards der 1. Tierhaltungsverordnung für Puten“

 

Die auf dem Tierschutzgesetz beruhende 1. Tierhaltungsverordnung enthält richtlinienkonforme Regelungen für Puten mit einer Besatzdichte von 40 kg/m².

 

Die alleinige Möglichkeit einer Erhöhung der Besatzdichte auf mehr als 40 kg/m²  gegenüber den bestehenden Bedingungen durch großzügigere Bestimmungen der EU rechtfertigt nach Meinung der Antragsteller jedenfalls keinen, wie auch immer gearteten „Nachbesserungsbedarf“ bei der Änderung der Besatzdichte zu Ungunsten der Tiere.

 

Die ursprünglich in der 1. Tierhaltungsverordnung festgesetzten Tierschutzstandards sind mehr als ausreichend und dürfen keinesfalls mit dem Hinweis auf unionsrechtlich mögliche Schlechterstellungen unterwandert werden. Der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung steht vollkommen konträr zu einer weiteren Verschlechterung im Tierschutzniveau, im Gegenteil, es ist Aufgabe des Gesetzgebers, laufend Verbesserungen anzustreben, was insbesondere im Bereich der intensiven Haltung von Puten für die Zukunft folgende Maßnahmen wären:

 

ü  Eine Begrenzung der Besatzdichte auf weniger als 40kg/m².

ü  Technische/bauliche Maßnahmen zur laufenden Trocknung des Kots.

ü  Die Bereitstellung von ausreichender Einstreu.

ü  Das Anbringen von Vorrichtungen wie z.B. von Sitzstangen und das Anbieten von Beschäftigungsmaterial wie z.B. Strohballen, um arttypisches Verhalten zu ermöglichen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Rahmen der 1. Tierhaltungsverordnung keine Schlechterstellung der bestehenden Haltungsbedingungen für Puten über eine Besatzdichte von 40 kg/m² vorzusehen und kostengünstige Verbesserungen wie

-           die Bereitstellung von Strohballen,

-           das Anbringen von Sitzstangen in gleichen Höhen,

sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.