439/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 22.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Harald Jannach
und weiterer Abgeordneter
betreffend Transparenz bei den Agrarförderungen
Das Geld aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird derzeit ausschließlich den Bauern – meistens negativ – angelastet. Die Bauern sind allerdings nicht die einzig Begünstigten aus dem GAP-Topf; viele andere profitieren von Förderungen im Agrarbereich.
Derzeit gibt es bei den Fördergeldern aus der Gemeinsamen Agrarpolitik allerdings keine getrennte Aufgliederung und Ausweisung, welche Summen
· direkt an aktive Landwirte (Landwirte, die Lebensmittel produzieren oder Flächen bewirtschaften) fließen und
· an öffentliche Körperschaften (Ministerien, Landesregierungen, Kammern und Verbände, AMA, …) und
· an Handels- und Wirtschaftsbetriebe
fließen.
Durch eine transparente Aufgliederung und Ausweisung der Agrarförderungen soll für alle ersichtlich werden, wohin sowohl die EU-Mittel als auch die nationalen Mittel aus dem Agrarbudget fließen. Einem Imageschaden der österreichischen Bauern wird dadurch wirksam entgegengewirkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im Sinne der Transparenz die Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik an aktive Landwirte, öffentliche Körperschaften und Handels- und Wirtschaftsbetriebe getrennt ausgewiesen werden.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.