440/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 22.05.2014
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller
und weiterer Abgeordneten
betreffend Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung im Interesse der Familien
Seit mehr als fünf Jahren können Eltern die Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung in einem Ausmaß von bis zu höchstens 2300 Euro jährlich für Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem das zehnte Lebensjahr bzw. bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr vollendet wird, steuerlich geltend machen. Darüber hinaus wurde ein Kinderfreibetrag in der Höhe von jährlich 220 Euro pro Kind geschaffen.
Entsprechenden Medienberichten zufolge dürften die dafür vorgesehenen Mittel in den vergangenen Jahren bei weitem nicht ausgeschöpft worden sein. Im Jahr 2010 sollen es gerade 113 Millionen Euro gewesen sein, die sich die Steuerzahler aus diesem Titel „zurückholten“.
Diesen Umstand haben wir Freiheitliche in der Vergangenheit auch immer wieder kritisiert. Die jüngste Meldung, wonach allein in Tirol die Familien dem Staat jährlich etwa 22 Millionen Euro dadurch schenken, dass diese durch Fehler im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung auf Geld aus Kinderabsetzbeträgen und Kinderfreibeträgen verzichten, bestätigt die langjährige freiheitliche Kritik.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt im Interesse der Familien nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die einerseits eine umfassende Aufklärung und Information der Familien über die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bestehenden Möglichkeiten der Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, des Kinderfreibetrages etc. gewährleisten und andererseits eine anwenderfreundliche, lesbare und verständliche Gestaltung der dafür erforderlichen Formulare sicherstellen.“
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.