442/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend wirksamen Schutz für alle diskriminierten Gruppen, keine Diskriminierung im Gleichbehandlungsgesetz

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll für die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung der Diskriminierungsschutz auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum, ausgedehnt werden (so genanntes „Levelling up“). Es fehlt bisher eine einheitliche Regelung, die alle Diskriminierungsgründe in allen vorgesehenen Bereichen umfasst. Damit sieht das Gleichbehandlungsgesetz unterschiedliche Schutzstandards für unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale vor und schafft somit im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes weitere Ungleichheiten – was dem Zweck eines „Gleichbehandlungsgesetzes“ wohl widerspricht. Zudem führt die künstliche Hierarchisierung zu unterschiedlich weiten Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb eines Gesetzes und führt somit zu schwerer Lesbarkeit und auch Rechtsunsicherheit.

 

Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass auch außerhalb der Arbeitswelt Bedarf nach Schutz für die Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle Orientierung und Religion oder Weltanschauung besteht. Besonders beim Zugang zu Wohnraum ist im Zusammenhang mit der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung Handlungsbedarf gegeben. So dürfte laut bestehendem Gleichbehandlungsgesetz und auch nach der nun zu beschließenden Novelle auch weiterhin einem Homosexuellen einfach aufgrund seiner sexuellen Orientierung eine Wohnung verweigert werden.

 

Diesen Mangel an gleichberechtigtem Schutz vor Diskriminierung haben in den letzten Jahre Organisationen wie der Klagsverband und ZARA immer wieder thematisiert. Zudem haben die europäische Grundrechteagentur und der Menschenrechtskommissar des Europarats ebenfalls Kritik am Fehlen eines einheitlichen Diskriminierungsschutzes geübt. Die derzeit in Verhandlung befindliche EU-Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung hat die Intention, ein einheitliches Schutzniveau für die betroffenen Kriterien zu schaffen und damit endlich eine umfassende Bekämpfung von Diskriminierung zu ermöglichen. Auch vor dem Hintergrund dieser europäischen Entwicklung sollte der österreichische Gesetzgeber endlich gleiche Rechte für alle im Gleichbehandlungsgesetz Genannten schaffen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die den Diskriminierungsschutz beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum, um die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung sowohl im Gleichbehandlungsgesetz als auch im Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft erweitert.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.