443/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten KO Strache, DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend mehr Einkommen durch Maßnahmen gegen die „Kalte Progression“

 

 

Laut neuen Berechnungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes kostet die „Kalte Progression“, also das Vorrücken eines Arbeitnehmers nach den jährlichen Lohnrunden in höhere Steuerklassen und damit das Zahlen einer höheren Lohnsteuer ohne dass das Einkommen (wegen der Inflation) an Kaufkraft gewinnt, einen Arbeiter (mit 1.700,- Euro Bruttolohn) im heurigen Jahr 37,- Euro, unter Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage sind es bis zum Jahr 2018 67,- Euro.

Durchgerechnet auf die einzelnen Lohnsteuerzahler haben von 2009 auf 2014 die inflationsbedingten Steuererhöhungen je nach Einkommenshöhe zwischen zwölf und 24 Prozent von den Nettolohnerhöhungen weggenommen.

Die Regierung rechnet bis 2018 mit einem Anstieg der Lohnsteuereinnahmen von 26 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf 31,9 Mrd. Euro im Jahr 2018, genaue Angaben welcher Teil der Mehreinnahmen rein auf die kalte Progression zurückzuführen ist, macht sie nicht.

ÖBG-Präsident Erich Foglar im APA-Interview: „Die kalte Progression kostet uns über vier bis fünf Jahre rund ein Viertel der Lohnerhöhungen“ und „Der Eingangssteuersatz muss runter und wir brauchen dringend eine Tarifreform, damit die kalte Progression ausgeglichen wird. Sonst haben wir nach drei Lohnerhöhungen die Steuersenkung wieder egalisiert.“

Der ÖGB fordert daher, dass Steuertarif künftig entweder regelmäßig an die Inflation angepasst oder durch die Einziehung zusätzlicher Tarifstufen abgeflacht wird.

 

 

Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die „Kalte Progression“ wirksam bekämpft und durch Maßnahmen wie insbesondere das Senken des Eingangssteuersatzes, der regelmäßigen Anpassung der Steuertarife an die Inflation sowie allenfalls die Einziehung zusätzlicher Tarifstufen sicherstellt, dass sich Lohnerhöhungen künftig auch auf ein tatsächliches Steigen der Kaufkraft auswirken.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.