444/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Carmen Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Abschaffung des Binnen-I

 

 

 

Seit Jahren wird in Bezug auf die Verwendung des sogenannten „Binnen-I“ eine höchst kontroversielle Diskussion geführt.

Stärker in den Blickpunkt des Interesses rückte dieses Thema durch einen jüngst erfolgten Vorschlag aus dem Österreichischen Normungsinstituts.

„Die Sprache dient der klaglosen Verständigung und nicht der Durchsetzung zweifelhafter politischer Ziele. Großbuchstaben gibt es nur am Wortanfang oder bei durchgehender Schreibweise in Blockbuchstaben, das weiß schon jedes Volksschulkind. Außerdem: Gleichbehandlung ist ein Ziel, das auf der Ebene des Faktischen vorangetrieben werden muss. Welcher Frau hat das Binnen-I zu einem besseren Job oder zu mehr Bezahlung verholfen?“, so die Vorsitzende des Komitees zur Regelung des Schriftverkehrs im Österreichischen Normungsinstituts in einem Interview mit der Wiener Zeitung vom 19. März dieses Jahres, die damit den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

 

Diese sehr nachvollziehbaren Argumente haben die Vorsitzende des genannten Komitees wohl dazu bewogen, eine Norm vorzuschlagen, die den Verzicht auf das Binnen-I beinhaltet.

Mit der  Änderung dieser Norm sollte erreicht werden, dass anstelle des nicht lesbaren Binnen-I „beide Geschlechter getrennt und vollständig angeführt werden“, dabei die weibliche zuerst. Zudem sollte es möglich sein, durch Generalklauseln zu regeln, dass etwa die männliche Form im gesamten Dokument für beide Formen gilt.

„Sprachliche Gleichberechtigung und faktische Gleichberechtigung sind verschiedene Paar Schuhe. 20 und mehr Jahre der Bemühungen um sprachliche Gleichbehandlung haben die faktischen Probleme der Frau in der Gesellschaft um keinen Millimeter zum Besseren gewendet. Es waren Ablenkungsmanöver, die die Empörung der Frauen auf falsche Ebene gelenkt hat.“   (Walburg Ernst, Wiener Zeitung vom 19. März 2014)

 

Dazu kommt, dass durch die Verwendung des Binnen-I in elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand eine Benutzung des Angebotes für sehbehinderte Menschen deutlich erschwert wird, weil das Geschlecht oft nicht mehr bestimmbar ist. Meistens werden Computer mit Sprachausgabe verwendet, die das Binnen-I nicht eindeutig erkennen oder Braille-Terminals, die durch die fehlenden Steuerzeichen für die Ankündigungszeichen zur Groß-/Kleinschreibung keine Darstellung der Großschreibung zulassen.

Obwohl die deutsche Rechtschreibung kein Binnen-I zulässt, welches übrigens von Standard-Textverarbeitungen als Fehler markiert wird, werden diese mittlerweile in tausenden öffentlichen Dokumenten so verwendet, dass sehbehinderte Bürger eine weitere Barriere zu überwinden haben.

 

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte die jüngst aufgeflammte Diskussion betreffend die Abschaffung des Binnen-I auch seitens des Bundes zum Anlass genommen werden, die Verwendung des Binnen-I zu überdenken bzw. aus den dargelegten Gründen als ersten Schritt im Wirkungsbereich der Ressorts wieder fallen zu lassen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, entsprechende Schritte zu setzen bzw. im Rahmen der Möglichkeiten  Maßnahmen zu unterstützen, die auf die Abschaffung des sogenannten Binnen-I im Verwaltungsbereich des Bundes abzielen, sowie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die die Streichung sämtlicher Binnen-I aus allen Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen gewährleistet.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Gleichbehandlungsausschuss.