448/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend mehr Budget für Grundlagenforschung

 

 

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Dadurch schaffen wir hochqualitative Arbeitsplätze und unterstützen ein nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum“. Mit dieser völlig richtigen Ansage wollte die Bundesregierung einen F&E-Schwerpunkt bis 2020 setzen, relativierte diese aber im gleichen Moment, in dem sie das Ziel einer 4% - Forschungsquote bis 2020 auf den Wert von 3,76% reduzierte. Aber auch dieser Wert ist mit der nun vorliegenden Budgetplanung nicht erreichbar. Statt einer steigenden Forschungsquote wird diese heuer – laut Statistik Austria – sogar sinken.

Wichtige Forschungsinstitutionen werden seitens des Bundes künftig weniger erhalten. So          haben beispielsweise der Wissenschaftsfonds FWF, die Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW)  und die Ludwig-Boltzmann- Gesellschaft (LBG) im Jahr 2013 von Seiten des Wissenschaftsministeriums und der Nationalstiftung in Summe noch 313,84 Mio Euro bekommen. 2014 sind nur mehr 309,8 Mio Euro vorgesehen. 2015 könnte sich durch den „Ausfall“ der Nationalstiftung der Betrag nochmals auf 304,9 Mio Euro verringern.

Laut Berechnungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung müssten die öffentlichen Ausgaben für den F&E-Bereich jährlich um etwa 5% steigen, um das Ziel, 2020 mit einer Forschungsquote von 3,76% zu den Innovation-Leaders aufschließen zu können, zu erreichen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, für die Grundlagenforschung auf Basis des Budgeterfolges 2013 in den Jahren 2014 fortfolgend ein jährliches Budget, das um zumindest 5% über dem des Vorjahres liegt, zur Verfügung zu stellen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.