452/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen

betreffend des Werbeabgabegesetzes

 

Um das Thema Wettbewerb ist es in Österreich nicht gut bestellt. Zu viele Reglementierungen und zu viel staatlicher Einfluss behindern Wachstum und Innovation. Bürokratie hemmt unternehmerische Tätigkeit.

Die Werbeabgabe laut dem bundesweiten Werbeabgabesetz ist ein wahres „Austriacum“ und basiert auf der Ankündigungsabgabe aus dem Jahre 1927. Dahinter verbirgt sich eine seit Anpassung und Beschließung als Bundesgesetz wettbewerbsfeindliche Steuer, die Werbeleistungen in Print und TV-Medien mit 5% belastet. Tatsächlich existiert eine solche Steuer nur in Österreich.

Die Werbeabgabe mit ihrem jährlichen Ausmaß von etwa 100 Millionen Euro beschleunigt die in der Kommunikationswirtschaft fortschreitende Verlagerung in Richtung digitaler Medien. Durch diese einseitige und daher wettbewerbsverzerrende Mehrbelastung der traditionellen Medien wird ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Kommunikationskanäle verhindert. Das belastet Klein- und Mittelunternehmer dieser Branche, aber auch die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehenden Medien werden grundlos zur Kasse gebeten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Novelle des Werbeabgabegesetzes zuzuleiten, die eine Abschaffung der bundesweiten Werbeabgabe vorsieht."

 

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss