455/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Evaluierung von Bahnprojekten

 

Aktuell haften die österreichischen Steuerzahler_innen bereits im Ausmaß von 14,4 Milliarden Euro für langfristige Verbindlichkeiten der ÖBB Infrastruktur AG. Diese Schulden belasten nicht nur die gegenwärtigen Generationen, sondern werden auch noch von unseren Enkelkindern zu tilgen sein.

Gemäß aktuellem ÖBB Rahmenplan 2014 bis 2019 sind in den kommenden 5 Jahren weitere Investitionen in Höhe von 13,4 Milliarden Euro geplant – davon werden 75% durch die Republik Österreich finanziert. Zwar konnte der ÖBB Gesamtkonzern seine Ergebnissituation in den vergangenen Jahren verbessern, doch ist offensichtlich, dass ein Jahresgewinn von etwas mehr als102 Millionen Euro nicht dazu ausreicht, Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe zu bedienen. Demnach ist auch der Rechnungshof zu dem Schluss gekommen, dass die ÖBB den Eigenanteil von 25% Prozent wohl nicht selbst bedienen können wird, sondern letztlich auch aus dem Bundeshaushalt der Republik Österreich finanziert werden muss.

Aus Sicht von NEOS handelt es sich bei einigen geplanten Projekten um „kostspielige Wünsche der Politik“, nicht aber wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich sinnvolle Investitionen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen, werden dazu aufgefordert, die im ÖBB Rahmenplan 2014 bis 2019 enthaltenen Bauvorhaben auf ihren ökonomischen, ökologischen sowie gesundheitlichen von einer unabhängigen Stelle auf ihren Nutzen prüfen zu lassen.

Bestandteile dieser Evaluierung sollten mindestens sein:

·          Neubewertung der zugrunde gelegten Annahmen der Verkehrsentwicklung, sowohl im Personen- als auch Güterverkehr.

·          Veränderungen im Bereich von Streckenneubauten bzw. der Planung von Bauvorhaben in den angrenzenden Staaten von Österreich, insbesondere mit Hinblick auf die Zulaufstrecken der geplanten Tunnelbauprojekte.

·          Prüfung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Public Health), insbesondere auch auf Basis bereits bestehender Studien.

·          Evaluierung von Alternativmaßnahmen zur Verkürzung von Fahrzeiten (u.a. Beseitigung von Langsamfahrstellen, Einführung einer zeitgemäßen Kommunikation zwischen Streckendisponent_innen und Lokführer_innen, abschnittsweise „Streckenupgrades“ zur Minimierung unnötiger Brems- und Beschleunigungsvorgänge)

·          Evaluierung der Dimensionierung der Projekte.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.