462/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 23.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer, Doppler und weiterer Abgeordneter
betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich
Im jüngsten Ministerrat hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer nun endlich einen Ministerialentwurf zum Thema „Luxuspensionen“ zur Beschlussfassung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminister und startet den Versuch „Luxuspensionen“ zu deckeln.
Ziel des Gesetzes soll es sein, sogenannte Luxuspensionen zu kürzen. Der adaptierte Entwurf für die Reduzierung von Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen sieht - für neu zugesagte Sonderpensionen -eine Begrenzung von 13.590 Euro monatlich vor. Ursprünglich war eine Grenze von 17.800 Euro geplant. Für Personen, die bereits eine Sonderpensions-Zusage haben, liegt die Grenze bei 15.855 Euro. Bestehende Sonderpensionen sollen durch Pensionssicherungsbeiträge - gestaffelt – gekürzt werden.
Auch das „Ausweichen“ in Pensionskassenlösungen soll gesetzlich unter den Vorbehalt einer ministeriellen Genehmigung bei ausgegliederten Gesellschaften in den einzelnen Ressorts und damit überprüfbar werden.
Der Entwurf hat jedoch beispielsweise folgende Schwachstellen:
-Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxuspensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt.
-Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme der Reformen im Luxuspensionsbereich.
Damit macht das Projekt „Luxuspensionsbegrenzung“ auf halbem Wege halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, dass die Länder und Gemeinden ebenfalls in die Pflicht genommen werden:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich beinhaltet, die für alle Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und ausgelagerte Gesellschaften verbindlich gilt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.