468/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2013 werden im Kapitel „Krankenhäuser und Psychiatrie“ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 63 psychiatrische Krankenhäuser und sonstige Krankenhäuser, wobei  vorwiegend psychiatrische Abteilungen (42) kontrolliert wurden.

 

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft zeigten häufig Mängel in der Bausubstanz oder räumlich beengte Verhältnisse auf psychiatrischen Abteilungen auf, die zusätzlichen Stress bedingen und krisenhafte Zuspitzungen von Situationen begünstigen. Die von der Volksanwaltschaft kontaktierten Länder und Krankenanstaltenträger räumten solche Defizite auch ausdrücklich ein.

Festgestellt wurde ein sehr hoher Investitionsbedarf in den nächsten Jahren.

 

In Österreich gibt es bisher keine ÖNORMEN in Bezug auf Mindestanforderungen für die architektonische Ausgestaltung von offen oder geschlossen geführten Unterbringungsbereichen und auch keine Empfehlungen zur suizidpräventiven Gestaltung stationärer psychiatrischer Einrichtungen, die zumindest bei zukünftigen Um- und Neubauten zu berücksichtigen wären. Angesichts der intensiven Forschungstätigkeit zu Fragen des therapeutischen Umfeldes psychiatrischer Abteilungen im Ausland regt die Volksanwaltschaft an, auch in Österreich evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Krankenanstaltenträgern evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.