469/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2013 werden im Kapitel „Krankenhäuser und Psychiatrie“ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 63 psychiatrische Krankenhäuser und sonstige Krankenhäuser, wobei  vorwiegend psychiatrische Abteilungen (42) kontrolliert wurden.

 

Überprüfungen ergaben, dass in Wien und vereinzelt in der Steiermark nach wie vor Netzbetten gebräuchlich sind, und dies nicht nur in psychiatrischen Krankenhäusern oder Abteilungen. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat 2009 anlässlich eines Besuches in Österreich die Empfehlung wiederholt, Netzbetten als Mittel zur Freiheitsbeschränkung von erregten PatientInnen in allen psychiatrischen Anstalten und Pflegeheimen in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Die Volksanwaltschaft tritt in ihrem Bericht nachdrücklich dafür ein, dass den Empfehlungen internationaler Organe zur Abschaffung von Netzbetten in Österreich Folge geleistet wird. Sicherzustellen ist, dass es dabei nicht zu einem Anstieg anderer körpernaher Fixierungen oder medikamentöser Freiheitsbeschränkungen kommt und der Einsatz von gelinderen Mitteln durch den Ankauf von tiefenverstellbaren Pflegebetten sowie Sensormatten etc. forciert wird.

 

Das CTP hat 2009 aus Anlass seines Besuches in Österreich in seinem Bericht empfohlen, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender Maßnahmen eingerichtet werden sollte, um deren Anwendung und Häufigkeit österreichweit evaluieren zu können. In diesem Register sollten auch Aufzeichnungen über alle medikamentösen Maßnahmen enthalten sein.

Wichtig ist dabei die Einhaltung des Datenschutzes, um eine Stigmatisierung der betroffenen PatientInnen zu verhindern.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und den Bundesländern  die notwendigen  legistischen Schritte für ein Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen inklusive Aufzeichnungen über medikamentöse Freiheitsbeschränkungen einzuleiten und in Folge dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf zuzuleiten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.