473/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 12.06.2014
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser; Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend ÖIAG neu
BEGRÜNDUNG
Im Regierungsprogramm 2013-2018 heißt es auf Seite 17 zur Reform der ÖIAG: „Die ÖIAG neu bleibt als Aktiengesellschaft bestehen. Es wird ein Aufsichtsrat von 12 Kapitalvertretern (AN-Beteiligung nach Drittelparität) eingerichtet, wobei die Mitglieder gemäß eines nach österreichischem Corporate Governments-Kodex definierten Kompetenzprofils sowie eines „fit & proper-Tests“ ausgewählt und bestellt werden.“ Damit sollte die unter der schwarz-blauen Bundesregierung eingeführte Selbsterneuerung des Aufsichtsrates der ÖIAG endlich Geschichte sein.
Der sich selbst erneuernde Aufsichtsrat der ÖIAG führte nicht zu einer Entpolitisierung, sondern zu einem Klüngel aus Verwandten und Bekannten aus dem Industrie-Umfeld. Selbst der frühere Verstaatlichtenmanager und Nationalbank-Präsident Claus Raidl kritisierte kürzlich im "Profil", dass durch die Selbsterneuerung des ÖIAG-Aufsichtsrates "heute eine Insiderclique das Sagen" habe.
Zuletzt wurde bekannt, dass mit dem Ausscheiden des Aufsichtsrats-Vorsitzenden Peter Mitterbauer aus dem ÖIAG-Aufsichtsrat Siegfried Wolf neuer Aufsichtsrats-Vorsitzender werden sollte. Der ehemalige Magna-Manager Wolf sitzt im Top-Management des Oligarchen Oleg Deripaska und ist an zwei Unternehmen von dessen Mischkonzern Basic Element beteiligt. Die Hauptversammlung, auf der Peter Mitterbauer seinen Rücktritt bekannt geben und Wolf als Nachfolger vorschlagen wollte, wurde von Ende Mai zunächst auf 26. Juni verschoben, dann abermals auf einen unbestimmten Zeitpunkt verlegt.
Ein Ende der Selbsterneuerung des ÖIAG-Aufsichtsrates ist seit langem geboten. Insbesondere aber die neuesten Entwicklungen zeigen auf, wie dringend die Reform des ÖIAG-Gesetzes ist.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des ÖIAG-Gesetzes vorzulegen, wonach die Bestellung von Aufsichtsräten der ÖIAG nicht mehr durch Beschlussfassung des Kreises der Aufsichtsräte erfolgt, sondern wie auch sonst üblich durch den Eigentümer vorgenommen wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.