474/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbot von Mikroplastik

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch Plastikteile ist ein zunehmendes und globales Umweltproblem. Jedes Jahr landen etwa 10 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in den Weltmeeren, die dort als riesige schwimmende Müllinseln an der Wasseroberfläche treiben. Der weltweit größte Müllteppich treibt im Nordpazifik und ist 16mal so groß wie die Republik Österreich. Weniger offensichtlich als die großen und sichtbaren Plastikteile, sind Mikroplastikteile, also Plastikteile mit einer Größe unter fünf Millimetern. Sekundäres Mikroplastik entsteht beim Zerfall größerer Kunststoffteile durch die Einwirkung von Sonne, Wind und Wellen. Da synthetische Kunststoffe nicht biologisch abbaubar sind, zerfallen sie in der Regel in immer kleinere Teile und verbleiben hunderte Jahre in der Umwelt. Eine weitere wichtige Quelle von sekundärem Mikroplastik sind Kunststoffteile, die z.B. durch synthetische Kleidungsstücke ausgewaschen werden.

Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteile, die entweder zur industriellen Weiterverarbeitung gedacht sind (z.B. Pellets) oder direkt in Verbraucherprodukten direkte Anwendung finden. Letztere sind vor allem in Kosmetikartikeln und Pflegeprodukten wie Peelings, Duschgelen oder Zahnpasten zu finden. Diese Plastikteile haben unterschiedliche Funktionen und sollen den Produkten z.B. zu einem mechanischen Reinigungseffekt verhelfen. Laut einer Reportage des Norddeutschen Rundfunks soll der Anteil der Plastikteile am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent betragen. In einer aktuellen Untersuchung identifizierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace 550 in Österreich erhältliche Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten. Eine Untersuchung der deutschen Umweltorganisation BUND kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass nur die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten ahnen, dass in derart vielen am Markt erhältlichen Kosmetikprodukten mitunter tausende – und zum teil mikroskopisch kleine – Plastikteile enthalten. Mit dem Abwasser (z.B. nach dem Zähneputzen oder Duschen) gelangen Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid in den Wasserkreislauf. Durch ihre geringe Größe passieren sie Kläranlagen und andere Barrieren und gelangen schließlich bis in die Weltmeere.


Kunststoffteile enthalten unterschiedliche chemische Zusätze, mit zum Teil sehr negative Auswirkungen auf marine Ökosysteme haben können. Mikroplastikteile können zudem toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB aufnehmen und wirken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur wie Magneten für diverse Giftstoffe. So lassen sich an Mikroplastikpartikeln deutlich höhere Konzentrationen von toxischen Substanzen als im Meerwasser messen. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Meeresorganismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleineren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Neun Prozent der Fische in der Region des Nordpazifikwirbels haben laut Studien Plastik in ihren Mägen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geht davon aus, dass über 250 Tierarten durch Plastikteile im Meer gefährdet sind.

Eine Verunreinigung durch mikroskopisch kleine Plastikteile wurde in verschiedenen Studien in Honig, Mineralwasser oder Bier nachgewiesen. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen sind noch vollkommen ungeklärt.

Auch die direkten Auswirkungen auf marine Ökosysteme einer Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch primäre Mikroplastikpartikel sind noch wenig erforscht. Allerdings lassen die bereits bekannten Fakten sehr wenig Zweifel daran, dass sie keine negativen Auswirkungen haben könnte. Sicher ist hingegen: Je kleiner das Plastikpartikel ist, desto größer das Risiko der Aufnahme und die Anzahl der Tiere, die es konsumiert. Ist Mikroplastik erst in den Flüssen und dem Meer, kann es nicht wieder entnommen werden. In diesem Fall sollte daher das Vorsorgeprinzip angewendet werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert,

-       die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

-       das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung von Gewässern in Österreich durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie dessen ökologische Auswirkungen zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

-       sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden;

-       mit Herstellern solcher Verbraucherprodukte in Kontakt zu treten, um einen freiwilligen Verzicht von Mikroplastik und einen Umstieg auf biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu bewirken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.