480/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen zum Schutze blinder und stark sehbehinderter Menschen
Auf Gehwegen aufgestellte Verkehrszeichen können, wenn die Schilder nicht hoch genug - also über Kopfhöhe - angebracht sind, insbesondere für blinde und stark sehbehinderte Menschen eine Gefahr darstellen. Diese Hindernisse sind mit dem Langstock nicht erfassbar. Zu niedrig angebrachte Verkehrszeichen stellen für viele Menschen eine grundsätzliche Gefahr dar; immer wieder verletzen sich Personen an den scharfen Kanten von Verkehrszeichen.
In Österreich gibt es bisher in der Straßenverkehrsordnung zur Anbringung von Verkehrszeichen keine gesetzlich definierte Mindesthöhe, die Fußgängern aber auch anderen Verkehrsteilnehmern Schutz vor derartigen Verletzungen bietet. Im Sinne der Barrierefreiheit sowie der Sicherheit im Straßenverkehr sind daher vom Gesetzgeber die notwendigen Maßnahmen zu beschließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Mindesthöhe für die Anbringung von Verkehrszeichen vorsieht, um mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Dabei ist insbesondere auf den Schutz von blinden und sehbehinderten Menschen Rücksicht zu nehmen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.