484/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Franz, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Mindesthöhe von Verkehrsschildern“

 

In Österreich gibt es laut Behindertenbericht 2008 ca. 318.000 Menschen mit einer dauerhaften Sehbeeinträchtigung. Darunter versteht man nicht nur den absoluten Verlust des Sehvermögens, sondern auch eine Fehlsichtigkeit, die durch Hilfsmittel wie Brillen bzw. Kontaktlinsen oder operative Eingriffe nicht mehr zur Gänze korrigierbar ist.

Leider kommt es zu oft vor, dass sich Menschen mit Sehbeeinträchtigung trotz Blindenhund oder Langstock den Kopf bei Verkehrsschildern verletzen.

Die Forderung von Blindenorganisationen, die Höhe der Verkehrsschilder mit 2,20 Meter gesetzlich zu normieren, wurde bis jetzt offensichtlich nicht in Betracht gezogen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Initiative vorzulegen, die eine Mindesthöhe von 2,20 Meter für Verkehrsschilder im durch Fußgänger genützten Verkehrsflächenbereich vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.