485/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Franz, Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Harmonisierung des Gesundheitssystems“

 

Das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Landes. Aus Sicht des Team Stronach ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Menschen die optimale Versorgung, die auch die Pflege miteinschließt, sicherstellen kann. Gesundheit und Pflege gehören untrennbar zusammen.

Das deutsche Bundesland Bayern ist hinsichtlich Größe und Einwohnerzahl durchaus mit Österreich vergleichbar. Bayern kommt mit einer Regierung und mit einer Steuerungskompetenz aus, um sein Gesundheitssystem zu organisieren.

In Österreich gibt es dagegen immer noch neunzehn unterschiedliche Versicherungsträger im Gesundheitsbereich. Dieses „Mehr-Kassensystem“ schafft ein „Mehr-Klassensystem“ zum Nachteil der Versicherten. Darüber hinaus generieren neun Verwaltungseinheiten auch neun unterschiedliche Interessenlagen, die einer effizienten Verwaltungsgestaltung diametral entgegenstehen.

Das bestehende Versicherungssystem ist unfair und intransparent. Unterschiedliche Leistungen für die Versicherten, unterschiedliche Honorarordnungen für Ärzte und neunzehn getrennt voneinander arbeitende Verwaltungsapparate belasten das Budget, erhöhen die Sozialabgaben schaffen keinerlei Mehrwert.

Große Herausforderungen wie etwa die Absicherung der Pflege werden nicht angegangen und unter Missachtung der tatsächlichen demografischen Entwicklung zu Lasten der Steuerzahler weiter in die Zukunft verschoben.  

Um diese Problematik zu lösen, bedarf es eines einheitlichen nationalen Gesundheitssystems mit zentraler Steuerung und klaren Strukturen. Ein solches Gesundheitssystem soll die Grundversorgung der Menschen sicherstellen und die zur Finanzierung erforderlichen Beiträge einheben. Sämtliche notwendige medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant erbracht werden, können unter Verwendung der Mittel der Beitragszahler nur noch über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.

Kernpunkt der Umstrukturierung zu einem harmonisierten öffentliche Gesundheitswesen ist das Bekenntnis zu einer einzigen Firmenstruktur und der damit verbundenen  Befreiung von Bundesländergrenzen. Das ermöglicht die Zusammenlegung aller gleichgearteten Verwaltungseinrichtungen zu einer einheitlichen, transparenten und tragfähigen Struktur.


Die Spitalskoordination und der Ausbau des wichtigen niedergelassenen Bereiches als erste Anlaufstelle für Patienten können so nach dem tatsächlichen Bedarf geplant werden.

 

Eine umfangreiche Strukturreform ermöglicht auch, die gesamten bestehenden Verwaltungs- Monitor- Kontroll- und Qualitätsmanagementgremien auf ein Planungsgremium zu reduzieren, in dem nicht Politiker und Funktionäre, sondern Ärzte und Vertreter aller Gesundheitsberufe die Planung für die Vergabe der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel innehaben.

Das öffentliche Gesundheitswesen in Österreich wird damit zu einem Unternehmen, das

à zu 100% im Besitz Bürger steht,

à seine Bürger optimal versorgt,

à seine Leistungen auch über die Bundesländergrenzen hinaus anbietet,

à sowie kostendeckend wirtschaftet und laufend in Verbesserungen reinvestiert.

Privater Wettbewerb ist dabei unter fairen Voraussetzungen zugelassen, sowohl was Gesundheitseinrichtungen als auch Versicherungen betreffen.

Die öffentliche Hand garantiert die Rückerstattung des Honoraranteils für privat erbrachte Leistungen aus dem öffentlichen Leistungskatalog, zu den dort festgelegten Tarifen.

Mit einem harmonisierten österreichischen Gesundheitssystem wird die bestehende undurchsichtige Mittelaufbringung des öffentlichen Gesundheitssystems (gestaffelte und unterschiedliche Beiträge, zugewiesene Steuermittel über 15a Vereinbarungen und sonstige Gelder von Bund, Ländern und Gemeinden) abgeschafft und endlich ein transparentes und nachvollziehbares Beitragsaufkommen zu Gunsten der Bürger und Steuerzahler errichtet.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung der unterschiedlichen und sich vielfach überlagernden Gesundheits- und Pflegestrukturen zu einem einzigen bundesweit einheitlichen Organisations-, Finanzierungs- und Beitragssystem vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.