492/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform



Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit haben Bund, Ländern und Sozialversicherung den Rahmen für die Etablierung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems zur Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform abgesteckt. Viele Reformvorhaben (etwa der Ausbau der Primärversorgung und des tagesklinischen Bereichs sowie die Etablierung einer einheitlichen Leistungsdokumentation), die damit realisiert werden sollen, sind begrüßenswert, wenngleich die Wahl privatrechtlicher Verträge, die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgeschlossen werden, als zentrales Steuerungsinstrument eines der dringendsten Strukturreformvorhaben durchaus hinterfragbar ist.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang aber vor allem der Umstand, dass die Zielsteuerung zwar eine gegenseitige Information und Konsultation der Vertragspartner über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Auswirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, umfasst, die einzelnen Schritte des Planungs- und Umsetzungsprozesses für die Bürger_innen aber weitgehend intransparent bleiben. Das führt mitunter zu Verunsicherung und Vertrauenskrisen, die in der Debatte um die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte längst offenkundig geworden sind.

Im Rahmen einer an den Werten Transparenz, Offenheit und Verantwortlichkeit orientierten Reform muss die Einbindung aller Betroffenen aber selbstverständlich sein. Hierzu gehört in Hinblick auf die Gesundheitsreform natürlich auch die Bereitschaft, alle Informationen, Daten und Fakten, auf deren Basis die zukünftige Ausrichtung des Gesundheitswesens erfolgt, zu veröffentlichen und allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 "Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Zuge der Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung dafür einzutreten sowie alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zentralen Dokumente der Umsetzung der Gesundheitsreform - insbesondere aber die Landes-Zielsteuerungsverträge, die Bundes- und Landes-Jahresarbeitsprogramme sowie die Analysen, die im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags im Rahmen der durchzuführenden Maßnahmen genannt werden -, an zentraler Stelle (etwa auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit) zugänglich gemacht werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.