493/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vignettenlösung für Wohnmobile statt LKW-Maut

 

Wohnmobile über 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht sind als Sonder-Kfz typisiert und unterliegen auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen einer fahrleistungsabhängige LKW-Maut („Roadpricing“ via Go-Box). Davon betroffen sind auch privat genutzte Wohnmobile über 3,5 Tonnen, analog dem gewerblichen Güterverkehr gleichstellt.

Der Mautanteil der Wohnmobile an den LKW-Mauteinnahmen lag 2005 bei ca. 1,5 Mio. Euro. Dies ist nicht einmal ein Promille Anteil an den Gesamtmauteinnahmen – jedoch verbunden mit überproportionalen Einnahmenausfällen im Tourismus.

Diese gesetzlichen Regelungen führen zu einer Ungleichbehandlung von gewerblichem Gütertransport und privatem Reiseverkehr und sind aus Sicht von NEOS aus mehreren Gründen unverhältnismäßig:

·        Die Go-Box-Installation ist für Urlauber unpraktikabel; Fehleinstellungen oder ungenügende Guthaben führen zu Strafbescheiden mit oft größerer Resonanz in den einschlägigen Tourismuspublikationen.

·        Aufgrund der GO-Box-Pflicht nutzen Wohnmobile verstärkt Nebenstrecken und mautfreie Straßen und haben dadurch ein deutlich höheres Unfallrisiko und tragen zum Durchzugsverkehr bei.

·        Kurzurlaube werden von den „Wohnmobilist_innen“ reduziert oder gänzlich abgesagt, zum volkswirtschaftlichen Nachteil der österreichischen Wirtschaft. Dabei gilt zu beachten, dass Camper_innen aufgrund ihrer Flexibilität auch Wertschöpfung in touristisch weniger frequentierte Regionen bringen.

Zudem ist zu der Gleichstellung von Güterverkehr und Privatverkehr hinzuzufügen,

·        dass der gewerbliche Güterverkehr die LKW-Mautpreise auf die Waren umlegen kann, die privat Reisenden nicht, und

·        dem gewerbliche Güterverkehr eine Rückerstattung der 20% Umsatzsteuer möglich ist, nicht aber den Privaten.

Insgesamt ist demnach die rechtliche Gleichstellung von Güterverkehr und privat Reisenden anzupassen.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wonach bei der Mautpflicht für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen eine Unterscheidung zwischen gewerblich genutzten Fahrzeugen bzw. Güterverkehr und privatem Individualverkehr bzw. Freizeit- und Tourismuswirtschaft getroffen wird und anstelle der Go-Box eine Vignettenlösung für Wohnmobile über 3,5 Tonnen schafft.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.