494/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Förderung der bewegungsaktiven Mobilität von Kindern

 

Tretroller haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung als Fortbewegungsmittel für Kinder und Jugendliche, insbesondere auch für die Bestreitung des Schulwegs, gewonnen. Die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen gemäß Straßenverkehrsordnung „bremsen“ diese Form der eigenverantwortlichen, umweltfreundlichen und gesunden Mobilität allerdings aus und werden der Realität der Rollernutzung nicht gerecht.

Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person auf dem Gehsteig fahren. Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Kinder ab 12 Jahren, mit Fahrradausweis ab 10 Jahren, alleine Roller fahren dürfen. Sonst müssen sie von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet werden. Diese Altersbegrenzung ist von der Radfahrverordnung übernommen, wonach Kinder nur mit Radfahrausweis ab zehn Jahren auch alleine fahren dürfen. Anders stellt sich die gesetzliche Lage etwa in Deutschland und der Schweiz dar.

In Deutschland beispielsweise ist das Fahren mit Scootern und Minitretrollern dem Gehen gleichgestellt und ohne Alterslimit auch unbegleitet auf dem Gehsteig möglich. In der Schweiz darf das sogenannte „Mini-Trottinett“ auf dem Gehsteig ohne Altersgrenze benutzt werden. In Begleitung von Erwachsenen oder ab Erreichen der Schulpflicht dürfen Schweizer Kinder auch Radwege, Fahrbahnen in Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen und bei geringem Verkehrsaufkommen sogar Nebenstraßen ohne Geh- und Radweg befahren.

Auch der Verkehrsclub Österreich fordert schon seit Jahren eine gesetzliche Anpassung an die Realität der Rollernutzung und empfiehlt, das Fahren mit Tretrollern in der Straßenverkehrsordnung mit dem Gehen gleichzusetzen und damit die bewegungsaktive Mobilität von Kindern zu fördern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wonach das Fahren mit Tretrollern und Miniscootern in der Straßenverkehrsordnung mit dem Gehen gleichgesetzt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.