497/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

betreffend Reformierung des Eherechts

Die Definition der Ehe in § 44 ABGB stammt aus dem Jahr 1811; diese Tatsache allein führt zu dem logischen Schluss, dass sie nicht mehr zeitgemäß sein kann. Die Gesellschaft bzw. das gesellschaftliche Verständnis der Ehe hat sich seither grundlegend verändert. Dieser Veränderung muss nun endlich auch durch den Gesetzgeber Rechnung getragen werden. Es bedarf einer Reformierung nicht nur der eherechtlichen Bestimmungen im ABGB, sondern des gesamten Eherechts (vgl. EheG, aber auch EPG und andere auf die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft Bezug nehmende gesetzliche Regelungen). Damit einher geht die Neufassung der gesetzlichen Definition der Zivilehe, deren Begründung unabhängig vom Geschlecht der Partner sein soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende gesetzliche Neuregelung des Eherechts (sowie des Rechts der Eingetragenen Partnerschaften) vorzulegen, das den gesellschaftlichen Entwicklungen seit 1811 (insbesondere: Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare) angemessen Rechnung trägt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.