499/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Steuerverschwendungshotline“

 

Insbesondere diverse Bauskandale - wie z.B. die Causa Skylink - stellen erhebliche Steuerverschwendungsbeispiele dar, denen entschieden entgegengewirkt werden muss. Selbstverständlich haben nicht alle Beteiligten Schuld an derartigen Verschwendungsszenarien. Vielmehr dürften Proporzvergaben und Freundlwirtschaft die wesentlichen Ursachen solcher Fehlentwicklungen darstellen. Um schuldlosen Mitwissern die Möglichkeit möglichst frühzeitiger Warnungen zu geben, ist eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, in der (drohende) Missstände frühzeitig angezeigt werden können. In Abgrenzung zum strafrechtlichen Whistleblowingsystem soll für einen Anruf bei der Steuerverschwendungshotline ein Verdacht einer strafrechtlichen Handlung nicht notwendig sein bzw. die „Eintrittshürde“ deutlich niedriger liegen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen Ansprechpartner bekommen, bei dem sie anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) „Steuerverschwendungen“ aufzeigen können.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, bei der Bürgerinnen und Bürger anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) „Steuerverschwendungen“ aufzeigen können.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.