501/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur  

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Wirtschaft schützen - Wirte schützen“

 

Ab Ende 2014 müssen laut der EU-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und Rates“ Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Form informiert werden. Dazu soll eine Liste aller verpflichtenden Informationen erstellt werden, die grundsätzlich zu allen für Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen bestimmten Lebensmitteln bereitzustellen sind.

Für Wirte bedeutet das, dass im Rahmen der verpflichtenden Angaben auch alle Inhaltstoffe in Speisen, die allergische Reaktionen auslösen können, verzeichnet sein müssen. Unklar ist noch, wie genau diese Vorgaben umzusetzen sind bzw., ob alle Speisenkarten laufend neu gedruckt und an die Informationen von Lieferanten angepasst werden müssen oder nicht. Diesbezügliche Informationen fehlen volkkommen.

 

Die Bundesregierung ist den Wirten nicht zuletzt wegen des Nichtraucherschutzdebakels aus der Vergangenheit verpflichtet: So hat die wenig durchdachte nationale Umsetzung der Branche erhebliche Belastungen und Geschäftseinbußen verursacht. Laut Schätzungen haben Gastronomen rund 100 Millionen Euro in die Errichtung neuer Raucher/Nichtraucherbereiche investiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, sich für eine möglichst finanz- und verwaltungsschonende Umsetzungslösung für die Wirte hinsichtlich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und Rates einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.