504/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten
Neben der arbeitsrechtlichen Stellung ist vor allem die Entlohnung bei vielen Ferialpraktikanten immer noch eine „Grauzone“. Für die Absolventen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen besteht aber im Ausbildungsplan die Pflicht, solche Praktika zu absolvieren. Neben eines ausbildungsgemäßen Einsatzes und entsprechender arbeits(schutz)rechtlicher Rahmenbedingungen ist auch eine gerechte Mindestentlohnung für diese Gruppe junger Menschen notwendig.
In diesem Zusammenhang wäre die Einführung eines Mindestentlohnungssystems für Ferialpraktikanten notwendig, das sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz orientiert. Dies könnte z.Bsp. folgendermaßen aussehen:
Nach 1. Schuljahr: Mindest-Entlohnung von 70 % des Ausgleichszulagen-Richtsatzes
Nach 2. Schuljahr: 80 %
Nach 3. Schuljahr: 90 %
Nach 4. Schuljahr: 100 %
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für die Einführung eines Mindestentlohnungsmodell für Ferialpraktikanten auf der Grundlage des Ausgleichszulagen-Richtsatzes beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.