509/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich

 

In der aktuellen Plenarsitzung vom 12. Juni 2012 wurde nun endlich ein sogenanntes „Sonderpensionenbegrenzungsgesetz-SpBegrG“ auf die Tagesordnung gebracht. Mehr als 20 Jahre nach dem Skandal rund um den roten Arbeiterkammerpräsidenten Alois Rechberger und die Aufdeckung der Pfründe in der Nationalbank durch die FPÖ reagiert nun endlich der für das Pensionswesen in Österreich zuständige Sozialminister und startet den Versuch „Luxuspensionen“ zu deckeln.

Ziel des Gesetzes hätte es sein sollen, sogenannte Luxuspensionen endlich nachhaltig zu kürzen und zukünftige Luxuspensionen im Sinne einer Harmonisierung des österreichischen Pensionssystems auf das Niveau der ASVG-Pensionen einzuschränken. Der endgültige Entwurf für die Reduzierung von neuen ‚Luxuspensionen in öffentlichen Bereichen sieht aber eine Begrenzung von 9.060,- Euro monatlich vor.

Diese „Höchstgrenze“ beruht auf der Höchstbemessungsgrundlage und wird damit nach oben valorisiert, - eine Valorisierung, die den österreichischen Pensionisten bei ASVG, GSVG oder BSVG seit Jahren vorenthalten wird. Ja, diese Pensionistengruppen aus dem nichtgeschützten Bereich bekamen etwa 2013 und 2014 nicht einmal die Inflationsrate abgegolten und mussten wiederholt reale Pensionskürzungen hinnehmen.

Ursprünglich war von Rot und Schwarz sogar eine Grenze von 17.800 Euro geplant gewesen. Nicht eingerechnet sind parallel dazu bestehende ASVG-(Höchst)pensionen, die ebenfalls mehr als 3.000,- Euro ausmachen können.  Zukünftige Luxuspensionisten können somit gemeinsam mit einem ASVG-Anspruch das 9 bis 12 fache eines durchschnittlichen ASVG-Pensionisten erhalten.

Bestehende Sonderpensionen, die aktuell etwa bei der OeNB bis zu 30.000,- Euro und mehr betragen,  sollen  lediglich mit sehr bescheiden bemessenen Pensionssicherungsbeiträgen - gestaffelt  etwas gekürzt werden. Von Nachhaltigkeit im Sinne einer Pensionsharmonisierung und einer Schonung des österreichischen Steuerzahlers kann hier keine Rede sein.

Auch beim zukünftigen „Ausweichen“ in Pensionskassenlösungen soll lediglich eine Zustimmung des Ministers bei ausgegliederten Staatsunternehmen vorgesehen sein, die Beträge die der einzelnen Anspruchsberechtigte dabei mittelbar erhält bzw. die aus Steuergeldern bzw. dem Vermögen ausgegliederter Unternehmen einzubezahlende Beiträge sind hier nicht gedeckelt . Für bisher bereits bestehende Pensionskassenlösungen in diesem Bereich ist überhaupt keine Regelung vorgesehen, so dass hier „Altpfründe“ weiterbestehen können.

Die Länder und Gemeinden und deren ausgegliederte Unternehmen auf diesen Gebietskörperschaftsebenen sind auch in Zukunft nicht dazu verpflichtet, irgendeine Neuregelung im Sinne von Privilegienabbau einzuführen. Obwohl die Möglichkeit bestehen würde über eine Verfassungsbestimmung und eine Koppelung mit dem Finanzausgleich die Länder und Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, lassen Rot, Schwarz und Grün diese Gebietskörperschaftsebenen in Sinne einer tatsächlichen Verpflichtung bewusst aus.

Der Entwurf hat somit zusammengefasst zentrale Schwachstellen, die nun mit einer Zweidrittelmehrheit und Schützenhilfe der Grünen auf alle Ewigkeit im Sinne der rot-schwarzen Privilegienritter fortgeschrieben werden sollen:

-Durch die großzügige Höchstgrenze von 9.060,- Euro und deren Valorisierung durch die Koppelung an die Höchstbemessungsgrundlage schafft man ein neues, durch Zweidrittelmehrheit auf ewig weitergeltendes System von Luxuspensionen mit Ansprüchen, die bis zum 12 fachen eines ASVG-Pensionsbeziehers ausmachen können, anstatt einer tatsächlichen Harmonisierung auf der Basis des ASVG.

-In Altverträge, die 30.000,- Euro und mehr an monatlichem Luxuspensionsbezug umfassen können, wird durch äußerst moderate Pensionssicherungsbeiträge nur in sehr bescheidenem Maße eingegriffen.

-Pensionskassenregelungen die bisher schon zu einer Privilegierung von „Luxuspensionisten“ geführt haben, werden in dieser Neuregelung nicht berücksichtigt. Für zukünftige Pensionskassenregelungen gibt es keine anspruchsmäßige Deckelung bzw. eine Begrenzung der Beitragszahlungen aus den öffentlichen Haushalten.

-Die Länder und Gemeinden und deren ausgelagerte Gesellschaften und Einrichtungen unterliegen keiner verbindlichen Regelung für eine Übernahme neuer Regelungen im Luxuspensionsbereich.

 


Damit macht das Projekt der angekündigten „Luxuspensionsbegrenzung“ bereits in seinem Anfangsstadium halt. Eine tatsächliche und vollständige Abschaffung von Luxuspensionen und Pensionsprivilegien auf allen Ebenen der Republik Österreich kann nur so erfolgen, indem alle diese weiterhin bestehenden bzw. neu geschaffenen Privilegien-Baustellen beseitigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher verfassungsrechtlich eine tatsächliche Abschaffung aller Luxuspensionen inklusive Luxuspensionskassenregelungen im öffentlichen Bereich beinhaltet, sich am Niveau der ASVG-Pension orientiert und die für alle Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder, Gemeinden und ausnahmslos allen durch diese ausgelagerten Gesellschaften verbindlich gilt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.