512/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Reformkomitee: Gesetzesmodernisierung und -entschlackung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts“

 

Einerseits wurden im Laufe der Jahre zu viele und zu komplizierte Gesetze geschaffen, andererseits blieben unzeitgemäße, sinnlose und überflüssige Gesetze und Regeln unberührt.

Es gibt diverse Regelungsmaterien, die - überspitzt formuliert - derzeit ohne nachvollziehbaren Rechtfertigung bis ins kleinste Detail geregelt sind. Insbesondere im Wirtschaftsbereich hat die bestehende Überregulierung dazu geführt, dass die Bewertungen des Wirtschaftsstandortes derzeit verbesserungswürdig sind. Ebenfalls nachteilig ist, dass diverse Gesetze veraltet sind bzw. modernen Gegebenheiten und Anforderungen nicht Rechnung tragen. Als Beispiel ist die Gewerbeordnung zu nennen, deren Modernisierungsbedarf kaum noch bestritten werden darf. Einerseits gilt es daher, die bestehenden Gesetze aus Arbeitnehmersicht zu reflektieren, andererseits aus Unternehmenssicht. Entsprechend sind alle Gesetze zu analysieren. Beispielsweise sind diverse komplexe Genehmigungserfordernisse bzw. -verfahren zu nennen, die genauso wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf neusten Stand zu bringen sind.

Zielsetzung muss sein, nur dort mit modernen Gesetzen einzugreifen, wo klare und verbindliche Regelungen notwendig sind. Das würde viel Bürokratie ersparen und insbesondere unsere Unternehmer wieder wettbewerbsfähiger machen.    

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, ein Reformkomitee unter anderem bestehend aus Politik-, Wirtschafts-, Arbeitnehmer- und Interessenvertretern mit der Zielsetzung einzusetzen, notwendige Gesetzesmodernisierungs- und -entschlackungsmaßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bis Ende des Kalenderjahres 2014 vorzubereiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.