519/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring von Jugendsportlern

 

Unter Sponsoring versteht man die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Personen oder Organisationen durch ein Unternehmen, welches dafür eine Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. Werbeleistung als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält. Eine Sponsor-Leistung gilt gemäß den Einkommensteuer-Richtlinen des BMF jedoch nur dann als steuermindernde Betriebsausgabe, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruht und eine angemessene Gegenleistung für die damit verbundenen Werbeleistungen ist.[1] Tragen die Leistungen des Sponsors nach dem Gesamtbild der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse überwiegend lediglich die Merkmale von Unterstützungen im Interesse des Sportlers oder Vereins, so sind die Leistungen gleich Spenden als freiwillige Zuwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig.[2]

 

Gerade jungen Sportlern, die am Anfang ihrer Laufbahn lediglich Ausgaben jedoch keine Einnahmen verzeichnen, wird in der Regel bis kurz vor dem Sprung zur (bezahlten) Profkarriere, gar kein Werbewert zugesprochen, weshalb viele Sponsorwillige von der mangelnden Absetzbarkeit der Sponsorbeträge abgeschreckt werden. Als Folge dieser fehlenden fehlenden Unterstützung hat gerade diese Sportlerschicht eine besonders hohe „Drop-Out-Rate“ zu verzeichnen. Eine normative Regelung, die auch das Sponsoring von Jungsportlern für Jedermann, sei es Privatperson oder Unternehmer, steuerlich als Betriebs- oder Sonderausgabe absetzbar macht, wäre daher notwendig.

 

Alternativ wäre auch über die Absetzbarkeit von Spenden an „Jung-Sportler“ nachzudenken. Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in          § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen betraglich begrenzt als Betriebsausgaben  oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Eine Aufnahme von „Jung-Sportlern“ in diese Aufzählung könnte ebenfalls eine finanzielle Unterstützung dieser für Dritte attraktiv machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoring für eine Jugend-Sportorganisation mit gesamtösterreichischer Bedeutung oder für einen Jugend-Sportler, der einer Jugend-Sportorganisation mit gesamtösterreichischer Bedeutung angehört und entweder im Landes- oder Bundeskader ist, oder an Landes- oder Bundeswettkampfveranstaltungen dieser Jugend-Sportorganisation teilnimmt, sicherstellt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten vorgeschlagen.

 



[1] ESTR 2000, Rz 1643

[2] Quantschnigg/Schuch, EStHB, § 4 Tz. 39.