522/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner
Kolleginnen und Kollegen

betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH

Mit dem 2. Abschnitt des AMA-Gesetzes wurde die Erhebung von Agrarmarketingbeiträgen für folgende Zwecke eingeführt:

            1.         zur Förderung und Sicherung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus hergestellten Erzeugnissen;

            2.         zur Erschließung und Pflege von Märkten für diese Erzeugnisse im In- und Ausland;

            3.         zur Verbesserung des Vertriebs dieser Erzeugnisse;

            4.         zur Förderung von allgemeinen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung bezüglich dieser Erzeugnisse (insbesondere der entsprechenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse) sowie zur Vermittlung von für die Verbraucher relevanten Informationen hinsichtlich Qualität, Aspekte des Verbraucherschutzes und des Wohlergehens der Tiere sowie sonstiger Produkteigenschaften dieser Erzeugnisse;

            5.         zur Förderung sonstiger Marketingmaßnahmen (insbesondere damit zusammenhängender Serviceleistungen und Personalkosten).

Mit einem jährlichen Bericht an den Nationalrat soll über die Aktivitäten und jährliche Mittelverwendung Auskunft gegeben werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 30. November eines jeden Jahres einen Bericht über die Vorjahresaktivitäten und die Tätigkeit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH vorzulegen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.