529/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sanktionen gegen Uganda

Seit Jahresbeginn gilt in Uganda eines der schärfsten Gesetze gegen homosexuelle Personen weltweit. Ugandas Präsident Yoweri Museveni ließ im Februar ein Gesetz in Kraft setzen, das lebenslange Haftstrafen für Homosexuelle zulässt und Zeugen verpflichtet, Homosexuelle bei den Behörden zu denunzieren. Zunächst sah eine Gesetzesvorlage sogar die Verhängung der Todesstrafe gegen Homosexuelle vor – aufgrund internationalen Drucks kam das Gesetz aber in dieser Form nicht zustande. Bereits im Mai mussten zwei Männer auf Grundlage dieses neuen Gesetzes vor Gericht. Einige europäische Länder setzten aufgrund der Verabschiedung dieses Anti-Homosexuellen-Gesetzes ihre Hilfszahlungen für Uganda aus (Niederlande, Norwegen, Dänemark), wovon sich der ugandische Regierungssprecher Ofwono Opondo unbeeindruckt zeigte.

Zu „schweren homosexuellen Handlungen“ im Sinne dieses Gesetzes gehört unter anderem wiederholter Geschlechtsverkehr zwischen homosexuellen Erwachsenen. Zudem wird jede Propagierung von Homosexualität verboten und Bürger werden dazu angehalten, Homosexuelle bei den Behörden anzuzeigen. Ein erstes homosexuelles Vergehen wird mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet.

Die Ablehnung von Homosexualität durch einige Menschen kann niemals die Verletzung fundamentaler Menschenrechte anderer rechtfertigen. Es handelt sich daher um einen eindeutigen Bruch der Menschenrechte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf internationaler und UN-Ebene dafür einzusetzen, dass die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Homosexuellen in Uganda durch geeignete Sanktionen, wie etwa Einreisesperren für einzelne ugandische Staatsbürger, die in Menschenrechtsverletzungen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle (LGBT) verwickelt sind, geahndet wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.