530/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

betreffend Selbstverpflichtung der Kulturbetriebe für faire Arbeitsverhältnisse

Inflationsbereinigt sank das Bundesbudget für Kunst und Kultur seit 2002 um rund 4,4 Prozent. Gleichzeitig werden in einzelnen besonders kostenintensiven Institutionen wie beispielsweise den Bundestheatern, oder dem 21er Haus durch Missmanagement und Fehlplanungen Mittel gebunden, die in der Breite den Kunst- und Kulturschaffenden fehlen. Sinkende Budgets müssen von pragmatischen Gegenmaßnahmen begleitet werden, damit Kettenreaktionen und das weitere Abrutschen der Kunst- und Kulturschaffende in prekäre Arbeitsverhältnisse aufgefangen werden. Wenn bei weiterhin sinkenden Budgets keine dahingehenden Schritte gesetzt werden, droht ein unnötiger, vermeidbarer und destruktiver Verteilungskampf um Fördermittel innerhalb des Feldes.

In den letzten Jahren haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen versucht Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Kunst und Kulturschaffen zu erreichen. Leider kamen durch die Bundesregierung kaum nachhaltige Maßnahmen zur Umsetzung. Neben den verschiedenen Interessengemeinschaften (IGs) des Kulturbetriebs, erarbeitet derzeit beispielsweise die Initiative "artbutfair" in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Selbstverpflichtung für die unterschiedlichen Akteure des Kunst und Kulturschaffens, wie beispielsweise "Intendanten, Kunstschaffende, Hochschulleiter und Kulturpolitiker, etc". Dazu wird derzeit eine Studie zum Zwecke der „Analyse möglicher Zielgruppen und Inhalte für eine Selbstverpflichtung zu fairen Arbeitsbedingungen in der Musik und Darstellenden Kunst“ in Deutschland erstellt, die im kommenden Jahr mit Konferenzen abgeschlossen werden soll. Am Ende dieses Prozesses soll eine einheitliche Selbstverpflichtung für einen fairen Umgang und angemessene Arbeitsverhältnisse stehen. In Deutschland wird dieser Prozess durch die Hans Böckler Stiftung in Berlin auch finanziell unterstützt, in Österreich ist es dagegen noch dringend angezeigt einen derartigen Prozess überhaupt erst anzustoßen.


Das Ergebnis einer Erhebung und Diskussion könnte hierzulande beispielsweise eine verbindliche Selbstverpflichtung der staatlich subventionierten Kulturbetriebe, im Rahmen derer Subventionszusagen unter anderem von der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung abhängen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst wird ersucht,

·        eine österreichweite Studie in Auftrag zu geben und zu finanzieren, die Misstände und Verbesserungsbedarf bei den Vertragsverhältnissen und Arbeitsbedingungen in staatlich subventionierten Kunst- und Kulturbetrieb erhebt.

·        zumindest eine österreichweite Konferenz zu veranstalten im Rahmen derer die Ergebnisse der Studie für das Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit diskutiert werden.

·        In Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren (Parlamentsparteien, Interessensgemeinschaften des Kunst- und Kulturbetriebs, Intendanten und Geschäftsführer der aus Bundesmitteln finanzierten Institutionen des Kulturbetriebs, etc.) eine Selbstverpflichtung für faire Erwerbstätigkeit im Kunst- und Kulturbetrieb zu erarbeiten.

·        die Vergabe und den Erhalt von Subventionen, zumindest bei staatlich subventionierten Kunst- und Kulturinstitutionen, an die Einhaltung der Selbstverpflichtung für faire Arbeitsbedingungen zu koppeln."

Die Ergebnisse der Studien, Konferenzen und daraus resultierende Selbstverpflichtungen, bzw, Gesetzesentwürfe sind, im Sinne einer breiten und transparenten demokratischen Debatte jeweils sobald sie zur Verfügung stehen dem Nationalrat vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.