533/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wurm, Ing. Hackl, Rauch, Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Senkung der Überziehungszinsen bei Banken

Der niederösterreichische Arbeiterkammerpräsident Markus Wieser setzte am 20. Juni 2014 (OTS0069, 11:17) folgende Pressemeldung ab:

„AKNÖ: Überziehungszinsen viel zu hoch. Präsident Markus Wieser fordert klare Regelungen für die Höhe der Zinsen

Wien (OTS/AKNÖ) - Mehr als 13 Prozent verlangen heimische Banken seit Jahren an Überziehungszinsen. Dabei liegen die Habenzinsen nur mehr knapp über der Wahrnehmungsgrenze.

Der Marktzinssatz im Euroraum ist derzeit so niedrig wie noch nie. Der EURIBOR, die Grundlage vieler Spar- und Kreditprodukte, befindet sich derzeit auf einem historischen Tiefststand. Verglichen dazu liegen die Überziehungszinsen mit über 13 Prozent aktuell mehr als achtzig Mal so hoch. "Beim derzeitigen Zinsniveau ist die Höhe der Überziehungszinsen nicht gerechtfertigt. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen zur Höhe sowie der Deckelung der Überziehungszinsen", kritisiert AKNÖ-Präsident Markus Wieser.  AK Konsumentenschützer Manfred Neubauer ergänzt: "Warum wird keine transparente Zinsgleitklausel eingeführt, wie etwa beim Kredit oder dem Sparbuch? Auch ein fixer Überziehungszins sollte vereinbart werden können".

Mangelnde Transparenz

Kritik übt der Konsumentenschutz der NÖ Arbeiterkammer auch an der mangelnden Transparenz. Zinskonditionen werden online, wenn überhaupt, nur gut versteckt ausgewiesen. Der Kunde wird dadurch im Unklaren gelassen. Hinzu kommt, dass Banken ihren Kunden, die eigentlich keinen Überziehungsrahmen vereinbart haben, stillschweigend einen solchen gewähren und dann abkassieren. "Es lohnt sich, das Gespräch mit den Banken zu suchen, denn die Zinsen sind verhandelbar. Anstelle einer dauerhaften Kontoüberziehung ist es sicher kostengünstiger, auf einen kurzfristigen Kredit umzuschulden. Auch ein Bankenwechsel könnte sich unter Umständen lohnen", rät Manfred Neubauer, Konsumentenschützer in der AKNÖ.“


Der für Konsumentenschutz eigentlich zuständige Ressortminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) gibt seinem Parteigenossen Wieser in Sachen Senkung der Überziehungszinsen von vornherein einen Korb. Auf ORF ON (18. Juni 2014) wird Hundstorfer folgendermaßen zitiert:

„Hundstorfer: Banken sollen Überziehungszinsen senken

Nach der jüngsten Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) spricht sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) für eine Senkung der Überziehungszinsen aus, die Banken bei Kontoüberziehungen verrechnen. „Diese Situation ist unhaltbar. Hier herrscht zwischen Soll- und Habenzinsen ein enormes Ungleichgewicht“, sagte Hundstorfer laut einem Vorabbericht zur „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).

Verantwortung gegenüber Kunden

„Vor allem Menschen mit geringerem Einkommen sind mitunter gezwungen, ihr Konto zu überziehen. Aufgrund der hohen Zinsen besteht dann die Gefahr, in eine Schuldenspirale zu geraten“, so Hundstorfer zur Zeitung. Laut Hundstorfer sind in Österreich rechtlich festgesetzt Obergrenzen für Überziehungszinsen derzeit nicht möglich. Daher sei es umso wichtiger, dass die Banken ihre Verantwortung gegenüber den Kunden wahrnehmen.“

In diesem Zusammenhang ist es aber notwendig, dass der Konsumentenschutzminister seine Ressortverantwortlichkeit endlich ernst nimmt, und eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Regulierung und damit Absenkung der Überziehungszinsen schafft. Diese Regulierung sollte eine marktkonforme Absenkung der Überziehungszinsen für die Konsumenten zum Inhalt haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine entsprechende Regulierung im Sinne einer marktkonformen Absenkung der Überziehungszinsen für Konsumenten bei Banken zum Inhalt hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.