535/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 08.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde
betreffend Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel
BEGRÜNDUNG
In der Europäischen Union werden jedes Jahr pro Person durchschnittlich 179 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen. Das macht insgesamt zirka 89 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Gemäß einer von der EU finanzierten Untersuchung "Preparatory study on food waste across EU 27" gehen 42 Prozent aller weggeworfenen Lebensmittel auf das Konto der privaten Haushalte. 39 Prozent landen bei den Herstellern im Müll, 14 Prozent in der Gastronomie und fünf Prozent bei den Einzelhändlern.
Häufige Gründe sind falsche Planung von Einkäufen und Mahlzeiten, falsche Lagerung bzw. Aufbewahrung von Lebensmitteln. Viele Menschen wissen nicht mehr, wie man Lebensmittel richtig lagert und wie man deren Qualität feststellen kann. Viele verlassen sich auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das umgangssprachlich ja auch Ablaufdatum heißt. Damit wird fälschlicherweise assoziiert, dass nach seinem Erreichen ein Lebensmittel ungenießbar wird.
Einige EU-Mitgliedstaaten haben angeregt, im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung das Mindesthaltbarkeitsdatum unter anderem für Nudeln, Reis und Kaffee abzuschaffen. Die Länder hätten vorgeschlagen, die Liste der Lebensmittel auszuweiten, für die nach EU-Recht kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss. Beispielsweise könnte auf diese Angabe bei Tee, Kaffee, Reis, trockene Pasta oder auch Hartkäse verzichtet werden. Bereits heute ist eine solche Angabe laut EU-Richtlinie für einige Lebensmittel wie Zucker, Salz oder Essig nicht erforderlich. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace fordern seit Längerem, dass die Liste erweitert wird.
Da Kaffee oder Tee zwar nicht ablaufen kann, nach einer bestimmten Zeit aber an Aroma und Geschmack einbüßt, soll durch die verpflichtende Angabe des Herstellungsdatums sichergestellt werden, dass Lebensmittel ohne angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum nicht erst nach Jahren an die Endverbraucherin/an den Endverbraucher weiterverkauft werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.