546/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes (KflG) zum Zweck der Liberalisierung des inländischen Fernbuslinienverkehrs

 

Mit 01.01.2013 wurde in Deutschland der Fernbuslinienverkehr liberalisiert. Seither hat sich ein dynamischer Markt entwickelt und kann demnach als Paradebeispiel dafür herangezogen werden, wie Konsument_innen von Deregulierungen profitieren können. Die Marktöffnung in Deutschland führte zu einer erheblichen Verbesserung des Angebots; so ist die Zahl der genehmigten Fernbuslinien beispielsweise von 109 auf aktuell knapp 250 gestiegen.

In Österreich unterliegt dieser Markt hingegen erheblichen Restriktionen. Somit entgehen auch sowohl bestehende Verkehrsunternehmen als auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen erhebliche Chancen. Aktuell wird der Markt aufgrund der bestehenden Reglementierungen durch die ÖBB/Postbus GmbH beherrscht.

Nach Ansicht von NEOS soll im Fernbuslinienverkehr freier Wettbewerb hergestellt werden und somit der aktuell geltende Konkurrenzschutz von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien entfallen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes, welche einen diskriminierungsfreien Marktzugang für private Kraftverkehrsunternehmen im Bereich des Fernbuslinienverkehrs gewährleistet. Die Kernpunkte der geforderten Gesetzesänderungen sollen dabei sein:

 

·        Im Fernbuslinienverkehr soll freier Wettbewerb herstellt werden. Der bisherige Konkurrenzschutz von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien soll demnach entfallen.

·        Klare Abgrenzung zwischen Nah- und Fernverkehr, etwa nach den Kriterien der Entfernung und Fahrzeit nach deutschem Vorbild

·        Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.