551/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Evaluierung einer eigenen Justizanstalt für Senioren

 

Mehrere Fälle in der jüngsten Vergangenheit haben aufgezeigt, dass hinsichtlich der Unterbringung von Senioren in Gefängnissen dringender Handlungsbedarf besteht. Viele österreichische Justizanstalten sind weder strukturell noch personell dazu in der Lage, eine geeignete Unterbringung von Häftlingen im Pensionsalter zu gewährleisten.

 

Ein weiterer Umstand, der für eine Evaluierung der Machbarkeit einer eigene Justizanstalt für Senioren spricht, ist, dass sich bereits über 350 Insassen im Alter von 60 bis 85 Jahren verteilt auf diverse Justizanstalten finden. Die Zahl dieser Häftlinge übersteigt somit um ein Vielfaches die Anzahl von Jugendlichen in den österreichischen Justizanstalten.

 

Gleichzeitig sind mögliche Nachteile, etwa aus der Deliktgruppe heraus resultierende Sicherheitsbedenken oder eine weite Anreise von Angehörigen für Besuchszwecke, in eine etwaige Evaluierung und spätere Planung mit einzubeziehen. Ein genereller Handlungsbedarf ist jedoch unumstritten.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, eine Evaluierung hinsichtlich der Schaffung einer eigens für Senioren adaptierte Justizanstalt zu veranlassen."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.