559/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag. Beate Meinl-Reisinger

und Kollegen

 

betreffend muttersprachlicher Unterricht als Wahlpflichtfach

 

 

Die Europäische Union hat sich auf die Förderung der individuellen Mehrsprachigkeit in ihren Mitgliedsländern festgelegt, „bis alle Bürger/innen zusätzlich zu ihrer Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Sprachen verfügen“. [KOM (2005) 596, S. 4]. „Ohne Mehrsprachigkeit kann die Europäische Union nicht so funktionieren, wie sie sollte.“ [KOM (2005) 596, S. 17]. Europäische Integration bedeutet Erhaltung der europäischen Sprachenvielfalt.

 

Die politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union sind für eine verbesserte gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sehr förderlich. Eine Erziehung zu nachhaltiger Mehrsprachigkeit und Offenheit kann wesentlich dazu beitragen, dass bisher vorhandene (Sprach-)Barrieren leichter abgebaut werden und eine gemeinsame grenzüberschreitende Regionalentwicklung möglich wird. Ein verstärktes und intensiveres Angebot an bilingualen Unterrichtsformen mit Bedacht auf die Nachbarsprachen der Europäischen Union und traditionellen Zuwanderersprachen wäre daher auch ein Zeichen vorausschauender Gesellschafts-, Wirtschafts- und Regionalpolitik.

 

In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der Schüler_innen mit nichtdeutscher Muttersprache bzw. Migrationshintergrund in Österreich von 111.000 im Schuljahr 1995/96 auf 207.000 im Schuljahr 2010/11 angestiegen. Die Entwicklung der Anzahl der Schüler_innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch verdeutlicht, dass Schüler_innen mit Migrationshintergrund eine bedeutende Größe im österreichischen Schulsystem darstellten und zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen erforderlich sind.

 

Forschungen belegen, dass der Mensch bereits von klein an in der Lage ist, mehr als nur eine Sprache zu lernen. Ebenso ist erwiesen, dass eine langfristige und qualitativ gute Förderung in zwei oder mehr Sprachen für den Einzelnen kognitive Vorteile bringt und der Erwerb von zusätzlichen Sprachen die Beherrschung der Staatssprache nicht behindert, sondern fördert. Ein garantierter Zugang zum Erlernen der Erstsprache (Muttersprache) für alle vom Kindergarten bis zur Matura insbesondere in urbanen Zentren mit einem entsprechend hohen Anteil an fremdsprachigen Bürgerinnen und Bürgern sollte daher erklärtes Ziel der österreichischen Bildungspolitik sein.


 

In einer Welt, die immer stärker von internationaler Vernetzung gekennzeichnet ist, wird es zu einer zentralen Schlüsselqualifikation, mehrsprachig kommunizieren zu können. Eine Schule, die den Anspruch „fürs Leben zu lernen“ ernst nimmt, kommt deshalb nicht umhin, Anstrengungen für den Ausbau bilingualen Unterrichts zu setzen. Dies sollte daher erklärtes Ziel der österreichischen Bildungspolitik sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an Österreichs Schulen unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse die traditionellen Zuwanderersprachen und sämtliche Sprachen der Europäischen Union als Wahlpflichtfach angeboten werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss verlangt.