565/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneten

betreffend ausreichende Berücksichtigung der unbezahlten Familienarbeit für Pensionshöhe

 

 

Eltern und dabei insbesondere Frauen erleiden derzeit im Falle der Unterbrechung der Beschäftigung oder einer Reduktion des Beschäftigungsausmaßes hinsichtlich der Pensionshöhe Nachteile gegenüber Kinderlosen mit durchgehenden Erwerbsverläufen.

Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Zeitaufwand, den Eltern und in überwiegendem Ausmaß Mütter für die Kinderbetreuung aufbringen, letztlich ebenso der Allgemeinheit zugutekommt, wie die von den Erwerbstätigen geleisteten Pensionsbeiträge, ist es dringend an der Zeit, dass bei der Bemessung der Pensionshöhe diese „unbezahlte Arbeit“ in gleicher Weise berücksichtigt wird wie die tatsächlich geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge.

 

Im österreichischen Pensionsrecht wird diesem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit nur völlig unzureichend Rechnung getragen, was, wie einleitend erwähnt, zu erheblichen Pensionsverlusten für Mütter im Vergleich zu kinderlosen Frauen führt. 

 

Nachfolgendes Beispiel aus einer Studie von Univ. Prof. Herbert Vonach mit dem Titel: „Ausreichende Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit der Eltern anstatt der heutigen Hinterbliebenenpensionen – ein Weg zu angemessenen Eigenpensionen für alle Frauen“ zeigt eindrucksvoll die drastischen Auswirkungen des geltenden Pensionsrechts:

Im Durchschnitt fehlen einer Mutter von zwei Kindern etwa 10 Jahre Erwerbszeit, sprich fünf Jahre je Kind.

In dieser Zeit erwirbt eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin im Mittel einen Pensionsanspruch von rund 380 Euro. Somit müssten die durchschnittlichen Kinderbetreuungszeiten für ein Kind zu einer Pensionserhöhung von 190 Euro führen.

 

Von diesem Zustand ist man in Österreich derzeit sehr weit entfernt. So wird gegenwärtig pro Kind nur ein Zeitraum von ca 3,2 Jahren als Familienarbeit anerkannt, die mit einem fiktiven Jahresgehalt von 18.900 Euro bewertet werden. Dieses Gehalt entspricht 63 % des Durchschnittsverdienstes von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen.

Dieser Umstand bewirkt, dass heute ein Kind für die Mutter nur zu einer Pensionserhöhung von 77 Euro führt.

 

Im Sinne einer fairen Berücksichtigung der Familienarbeit und Kinderbetreuung ist es ein Gebot der Stunde, dass das Pensionsrecht so geändert wird, dass die für die Allgemeinheit so wichtige und wertvolle Tätigkeit der Eltern zu einer um rund 110 Euro höheren Pension je Kind führt.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt im Sinne von mehr Gerechtigkeit für die Familien nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass künftig Pensionsverluste, als Folge von fehlenden Beschäftigungszeiten aufgrund von innerfamiliärer Kinderbetreuung, durch eine entsprechende pensionsrechtliche Bewertung dieser Zeiten verhindert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.