577/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Aufschulung für Fahrprüfung von Automatik- auf Schaltgetriebe

 

Der Verkehr ist in Österreich der Hauptverursacher von Kohlendioxid (CO2) und stellt zweifelsohne die Achillesferse einer nachhaltigen Transformation der Energiesysteme dar. Während der CO2-Ausstoß in anderen Bereichen stagniert, verzeichnete der Verkehr seit dem Jahr 1990 einen Anstieg um 83 Prozent auf 22,73 Millionen Tonnen pro Jahr.Alternative Antriebstechnologien wie etwa die Elektromobilität können in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten. Die Vorteile der Elektromobilität bestehen neben einem geringeren Energieverbrauch als konventionelle Kraftfahrzeuge, geringeren CO2 Emissionen vor allem auch in signifikant geringeren Lärmimmissionen. Zudem bieten neue Technologien auch Chancen für die heimische Wirtschaft.

Im Sinne nachhaltiger Geschäftsmodelle setzen mittlerweile auch nach und nach Fahrschulen im Rahmen einer wahren Corporate Social Responsibility Politik auf den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien.Demnach stellt der forcierte Einsatz von alternativen Antriebstechnologien bei PKWs auch neue Anforderungen an die Gesetzgebung im Bereich der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei modernen Fahrzeugen und insbesondere bei Fahrzeugen mit Alternativantrieb wie beispielsweise Pkw mit Elektroantrieb sind hauptsächlich bzw. ausschließlich Automatikgetriebe in Verwendung. Wird die Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug mit Automatikbetriebe abgelegt, so besteht allerdings eine Einschränkung im Führerschein auf Fahrzeuge mit Automatik. Der Erhalt einer uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B ist derzeit allerdings nur mit einer neuerlichen praktischen Prüfung gemäß FSG-PV.

Aus Sicht von NEOS wäre diesbezüglich eine Erleichterung der Erweiterung der Fahrerlaubnis anzudenken und Möglichkeiten, wie etwa die Einführung einer „Aufschulung“ im Ausmaß von ca. vier Fahrlektionen bei einer Fahrschule oder Kraftfahrvereinigung mit anschließender Bestätigung  - ähnlich den Bestimmungen betreffend dem Code 111 gemäß Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung, eine mögliche Variante.

Eine Verkehrspolitik, die sich am Klimaschutz orientiert, muss auf diese neuen Gegebenheiten reagieren und entsprechende gesetzliche Anpassungen durchführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:


"Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, Erleichterungen zur Erweiterung der Fahrerlaubnis von Automatik- auf Schaltgetriebe zu prüfen. Über die Ergebnisse der Evaluierung soll die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Parlament, zumindest aber den Mitgliedern des Verkehrsausschusses bis spätestens 31.12.2014 Bericht erstatten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.