580/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christian Hafenecker, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer gelben Mittellinie auf Straßen

 

Im Zuge der 19. Novelle zur Straßenverkehrsordnung im Jahre 1994 wurde die Farbe für Fahrbahnmarkierungen von gelb auf weiß geändert. Diese erweist sich aber unter für den Straßenverkehr suboptimalen Bedingungen, wie beispielsweise Schneefall, Starkregen oder Nebel, gegenüber des mit einer starken Signalwirkung versehenen Gelb als unvorteilhaft.

Grund hiefür ist vor allem die schlechtere Sichtbarkeit sowie Spiegelungen, welche vorwiegend im Bereich des Mittelstreifens schwerwiegende Folgen –Zusammenprall mit entgegenkommenden Kraftfahrzeugen – haben können. Die Unfallstatistik 2013 des Bundesministeriums für Inneres weist aus, dass an 65,9% der tödlichen Verkehrsunfälle mindestens 2 Autos beteiligt sind. Des Weiteren werden vorübergehende Fahrbahnmarkierungen, beispielsweise bei Baustellen, zur besseren Sichtbarkeit in Signalfarben (Österreich: orange, Deutschland: gelb) angebracht.

Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist daher anzudenken, den Mittelstreifen der Fahrbahn künftig wieder in gelber Farbe zu halten. Diese Änderung könnte kostenschonend im Zuge der ohnehin anfallenden Instandhaltungsarbeiten an den Bodenmarkierungen durchgeführt werden. Da für den Herbst 2014 eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) angekündigt wurde, würde sich die Einführung einer gelben Mittellinie im Zuge derselben anbieten. Aufgrund der Tatsache, dass auch seitens der Autofahrervereinigungen keine wissenschaftlichen Untersuchungen über die Vor- bzw. Nachteile der Farben von Bodenmarkierungen existieren, sollten seitens der Bundesregierung dieselben in Auftrag gegeben werden, um eine bestmögliche Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit treffen zu können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, entsprechende wissenschaftliche Untersuchun-gen über die Beeinflussung der Verkehrssicherheit durch die Farben Weiß und Gelb bei Fahrbahnmarkierungen zu veranlassen und die dadurch erzielten Ergebnisse dem Nationalrat vorzulegen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.