583/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
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Selbständiger Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend sexuelle Gewalt gegen Frauen

 

Wie unter anderem aus der unlängst präsentierten Studie der EU-Grundrechteagentur „Violence against women across the EU: Abuse at home, work, in public and online“ hervorgeht, bleibt Gewalt gegen Frauen trotz aller bislang gesetzten Maßnahmen ein Problem auch in den Mitgliedstaaten der EU. Zum Schutz der Bevölkerung sind daher gemeinsame Anstrengungen insbesondere im Bereich der Prävention notwendig, um diese spezielle Form der Gewalt zu bekämpfen.

 

Auch in Hinblick auf bereits bestehende internationale Verpflichtungen wie das Europaratsabkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das von Österreich bereits im vergangenen Jahr ratifiziert wurde und im August 2014 in Kraft tritt, sollte diese Problematik, die alle Mitgliedstaaten der EU betrifft, nicht nur national in Angriff genommen werden.

 

Österreich setzt in diesem Bereich viele Initiativen, die sich sowohl hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen als auch in der Praxis bewährt haben. Der Austausch dieser bewährten Praktiken auf EU-Ebene könnte für alle Mitgliedstaaten – auch für Österreich – einen Mehrwert bringen und zu weiteren Verbesserungen führen, die die Sicherheit von Frauen erhöhen. Zudem soll das Thema Gewalt gegen Frauen auch  im Rahmen der Italienischen Ratspräsidentschaft im Focus der Anstrengungen stehen.


 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf nationaler und internationaler Ebene Maßnahmen und Projekte im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen voranzutreiben und im Rahmen der Initiative des Italienischen Ratsvorsitzes die österreichische Expertise in den Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit einzubringen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.