584/A XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 164/2013, wird wie folgt geändert:

 

 

Nach Artikel 17 wird der Artikel 17a angefügt:

 

 „Artikel 17a. Das Eigentum an und der Betrieb von Wasserversorgungsanlagen ist dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie ausgegliederten Rechtsträgern, die sich in deren Eigentum befinden, vorbehalten. Die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bleiben unberührt.“

 

 

Begründung

 

Angesichts der geheim geführten Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, dem „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, erlangt die Sorge um den Schutz unseres Wassers erneute Bisanz.

 

Ein vom europäischen Dachverband der Gewerkschaften veröffentlichtes „Leak“ beweist - allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz -, dass die Wasserversorgung sehr wohl Bestandteil der TTIP-Verhandlungsmasse ist. Laut diesem Positionspapier könnten „öffentliche Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene“ sowohl von einem „öffentlichen Monopol“ als auch „exklusiv von einem privaten Dienstleister erbracht werden“. Damit würde internationalen Spekulanten und Konzernen Tür und Tor auf den Zugriff des österreichischen Wassers geöffnet.

 

Der Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge gehört zu den ureigenen und damit hoheitlichen Aufgaben der Gemeinden. Dieser darf nicht zum Spielball von wirtschaftlichen Interessen werden, da ansonsten eine massive Gefahr für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum besteht.

 

Experten-Prognosen zufolge wird der weltweite Wasserbedarf bis 2025 um 40 Prozent steigen. Bei den sich europaweit abzeichnenden Wasserengpässen und weltweiten Verteilungskämpfen um Wasserressourcen steht es außer Diskussion, dass Österreichs reicher Wasserschatz sowie die Wasserrechte im Sinne des Generationenvertrages nachhaltig und uneingeschränkt gegen Privatisierungs- und Liberalisierungs- bestrebungen geschützt werden müssen. Wasser als die wichtigste unserer Lebensgrundlagen und Garant unserer Souveränität darf nicht internationalen Profitinteressen geopfert werden und muss in öffentlicher Hand bleiben.

 

Es ist wichtig, Position zu beziehen und den politischen Weg einzuschlagen, dass - gerade wenn es um die Versorgung der Bevölkerung mit sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geht (wie etwa Müllentsorgung, Wasser und Energieversorgung) - nicht das Argument des billigsten Angebotes im Vordergrund steht. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu leistbaren Preisen muss Priorität haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.