585/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung eines akustischen Warnsignales für elektrisch betriebene Fahrzeuge

 

 

Mittlerweile sind rein elektrisch betriebene und damit geräuschlose Fahrzeuge zu einem fixen Bestandteil auf unseren Straßen geworden. Dass von diesen Fahrzeugen wegen ihres fast lautlosen Fortkommens auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, alte Menschen aber auch blinde, hör- und sehbehinderte Personen ausgehen kann, ist gemeinhin noch wenig bekannt. Im allgemeinen Verkehrslärm sind elektrische Straßenbahnen neuerer Bauart, E-Scooter, E-Fahrräder, E-Mopeds und E-Autos aufgrund des fehlenden lauten Verbrennungsmotorengeräusches für die oben genannten Personengruppen kaum bis gar nicht wahrnehmbar.

Abhilfe können hier sogenannte akustische Warnsignale (AVAS - Acoustic Vehicle Alerting Systems) schaffen, welche rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beim Herannahen für die übrigen Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar machen und damit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Eine EU-Verordnung sieht den Einbau solcher akustischen Warnsignale für Elektrofahrzeuge ab 2021 für neu zugelassene E-Fahrzeuge vor. Der zu erwartende stetige Anstieg der Anzahl an Elektrofahrzeugen lässt den Übergangszeitraum bis 2021 aber als viel zu lang erscheinen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvor-lage zuzuleiten, die eine verpflichtende Ausstattung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit akustischen Warnsignalen (AVAS) vorsieht. Diese akustischen Warnsignale sollen bis zu einer Geschwindigkeit aktiv sein, die dazu geeignet ist, Elektrofahrzeuge im allgemeinen Verkehrsfluss wahrnehmbar zu machen. Dieses akustische Warnsignal soll vom Fahrzeuglenker nicht deaktivierbar sein.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.